ich habe im Jahr 1991 eine englische private Rentenversicherung bei "Standard Life" mit einer Einmalzahlung von 15.000 € abgeschlossen. (RentenVers. mit Kapitalabfindungswahlrecht) Der Rückkaufswert beträgt heute mehr als 30.000 €. Ich möchte diese Kapitalanlage verkaufen.(Ich habe noch eine weitere deutsche private Rentenversicherung) Wie verhält es sich steuerlich?
Ist es richtig, dass ich den kompletten Rückkaufswert auch bei dieser englischen Versicherung noch steuerfrei erhalten kann? (wegen Abschluss vor 2005?)
bei Verkauf innerhalb der ersten 12 Jahre fällt keine Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag an, anders als bei Kündigung vor Ablauf von 12 Jahren. Selbst wenn der Vertrag durch eine Beleihung etc. steuerschädlich ist, müssen Sie keine Steuern mehr bezahlen. Sie brauchen den Verkauf auch nicht in Ihrer Steuererklärung angeben. Dies hat auch das Bundesfinanzministerium so vorgesehen (Bundesministerium für Finanzen im Brief vom 22.08.02 mit der Nummer IV C 4 – S 2221 – 211/02)
Richig ist, dass die Bundesregierung geplant hatte, mit dem Stichtag 22.Juni 1999 Lebensversicherungen zu besteuern. Dieser Termin wurde aber nicht gehalten.
Zum 1.1.2005 wurde dies jedoch nunmehr beschlossen.
Es bleiben jedoch alle bereits bestehenden Lebens- und Rentenversicherungen steuerlich vergünstigt. Es ändert sich nichts.
Für alle bis zum Tag der Verkündigung des Gesetzes neu abgeschlossenen Verträge gilt das gleiche.
Voraussetzung für die steuerliche Begünstigung ist aber, wie o.g., eine Laufzeit von 12 Jahren und 5 Jahre Beitragszahlung- also keine Veränderung.
Im Rahmen der kostenfreien Nachfrage,als auch für weitere Fragen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.