Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wenn es sich tatsächlich um Altersvorsorgeaufwendungen gehandelt hat, dann sehe ich den Sachverhalt wie Sie und es gilt:
"Die vom Steuerpflichtigen tatsächlich geleisteten Beiträge zum Aufbau einer Basisversorgung im Alter sowie die steuerfreien Arbeitgeberbeiträge sind bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 EUR als Sonderausgaben zu berücksichtigen. Für das Jahr 2014 sind von diesen bis zum Höchstbetrag getätigten Aufwendungen 78 % anzusetzen. Dieser Prozentsatz steigt in den kommenden Jahren um jeweils 2 Prozentpunkte pro Jahr an. Die Berücksichtigungsquote erhöht sich damit
im Jahr 2015 • auf 80 %,
im Jahr 2016 • auf 82 %,
im Jahr 2020 • auf 90 %,
im Jahr 2025 • auf 100 %."
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen