Sehr geehrter Fragesteller:
gerne beantworte ich Ihre Frage ich auf Grund des dargelegten Sachverhalts wie folgt:
Sie haben einen Vertrag mit fester Laufzeit geschlossen, den Sie prinzipiell erfüllen müssen.
Deshalb erklären sich Leasinganbieter auch nur in den seltensten Fällen dazu bereit, einen Leasingvertrag vorzeitig zu beenden und das Fahrzeug zurückzunehmen.
Sofern sich ein Leasinganbieter doch dazu bereit erklärt, das Fahrzeug vorzeitig zurückzunehmen, so ist der Leasingnehmer üblicherweise dazu verpflichtet, eine finanzielle Ausgleichszahlung zu leisten. Zwar wird der höhere Restwert des Fahrzeugs im Rahmen der Kalkulation berücksichtigt. Dennoch ist die Ausgleichszahlung aber meistens so hoch, dass es besser wäre, das Fahrzeug weiterhin zu nutzen.
Es kann Ihnen daher nur geraten werden, von einer vorzeitigen Kündigung abzusehen und stattdessen eine andere Lösung zu finden.
Das Fahrzeug könnten Sie einer anderen Person geben, die die weiteren Verpflichtungen aus dem Leasingvertrag vollständig übernimmt. Üblicherweise sind die Leasinggeber mit dieser Verfahrensweise einverstanden. Es wird lediglich vorausgesetzt, dass der neue Leasingnehmer über eine ausreichende Bonität verfügt.
Einen ersten Überblick über die bestehende Rechtslage hoffe ich Ihnen gegeben und Ihnen damit weitergeholfen zu haben.
Sofern Sie weitere Hilfestellung benötigen, können Sie sich gerne an mich wenden.
Mit freundlichem Gruß
Michael J. Zürn
Rechtsanwalt
Vielen dank für Ihre Antwort.
Es handelt sich um die Santander Bank (die sitzen im ganz Europa).
Im Ihren antwort gehen Sie nicht ein auf die möglichkeit dass Auto mitzunehmen nach Polen? Ist das so, weil es einfach unmöglich ist, oder dass Leasing Firma''s dass einfach nie machen wurde? Für welchen grund auch immer.
Vielen dank nochmal.
Sehr geehrter Fragesteller:
besten Dank für Ihre Nachfrage, die ich wie folgt beantworte:
Gefragt hatten Sie mach der Möglichkeit einer Kündigung/Auflösung etc. des Leasingevertrages.
Natürlich haben Sie auch die Möglichkeit, das Kfz zu behalten. Allerdings müssten Sie mal in die Vertragsbedingungen sehen, ob da nicht ein permanenter Wohnsitz im Ausland ausgeschlossen ist, was unterschiedlich geregelt ist.
Gibt es keine entsprechende Klausel, so könnten Sie das Auto natürlich mitnehmen.
Ich hoffe, ich habe damit Ihre Nachfrage beantworten können, andernfalls müssten Sie nochmals melden.
Mit freundlichem Gruß
Michael J. Zürn
Rechtsanwalt