Sehr geehrte Fragestellerin,
vielen Dank für Ihre Anfrage, diese möchte ich an Hand Ihrer Angaben summarisch wie folgt beantworten:
Hier liegt aus einem identischen Verfahren ein Schreiben von P. vor, dass die Bundesliga ein untergeordneter Programmbestandteil sei. Dieser Auffassung kann man wohl kaum folgen.
Daher sehe ich eine Kündigung für berechtigt an. Eine Verpflichtung zur Zahlung des vertraglichen Schadensersatzes besteht mithin nicht.
Abzuwarten bleibt, ob die Forderung tatsächlich eingeklagt wird.
In einem ähnlichen Verfahren, in dem es allerdings um die Ankündigung der Preiserhöhung ging, wurde die Klage von P. mangels hinreichendem Vortrag abgewiesen.
Unklar ist nur, was Sie damit meinen, Sie seien zur neuen Programmstruktur „geworben“ worden. ich gehe davon aus, dass Sie das Angebot abgelehnt haben. Sollte das nicht der Fall sein, bitte ich um einen Hinweis im Rahmen der Nachfragefunktion.
Nach der hier möglichen vorläufigen Einschätzung bestehet keine Zahlungspflicht.
Ich hoffe, Ihren einen hilfreichen ersten Überblick verschafft zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich. Bitte beachten Sie, dass diese Beratung eine umfassende Prüfung an Hand aller Unterlagen nicht ersetzen kann. Für Rückfragen und die weitere Interessenvertretung stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Steininger
Rechtsanwalt
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
In der Tat habe ich kein Angebot der Anwerbung seitens P. angenommen.
Meine eigentliche Frage ist, wie ich mich in meinem konkreten Fall verhalten soll. Abwarten? Den Rechtsweg einleiten? Kontakt zu P. aufnehmen?
Nochmals danke für Ihre Hilfe.
Grüße!
Ich kann nur raten, auf den Mahnbescheid zu warten und dann unverzüglich innerhalb der 2-Wochen-Frist Widerspruch einzuleiten.
Kontaktaufnahme wird erfahrungsgemäß nichts bringen.
Und bei einer negativen Feststellungsklage müssen Sie in Vorleistung treten.