Sehr geehrter Fragesteller,
wegen der Höhe Ihres Einsatzes in der gebotenen Kürze:
Was Sie für Ihre Homepage bezahlen müssen, bestimmt sich nach dem von Ihnen abgeschlossenen Vertrag. Eine Preiserhöhung ist nur zulässig, wenn eine solche in dem ursprünglichen Vertrag vorgesehen war.
War sie nicht vorgesehen, gilt nur der ursprünglich vereinbarte Preis. Dieser könnte nur durch einen neuen Vertrag erhöht werden. Zum Abschluß eines solchen Vertrages kann Sie aber niemand zwingen. Rechtsgrundlage ist der Grundsatz der Privatautonomie.
Mit freundlichen Grüssen
Kamil Gwozdz
Rechtsanwalt
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