Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.
Dies vorausgeschickt wird das Folgende ausgeführt:
Nach Ihrem Sachvortrag handelt es sich bei der Prämienzahlung um eine Kann-Regelung.
Das bedeutet, dass Ihr Arbeitgeber sich nicht in jedem Fall - wenn die Voraussetzungen nach der arbeitsvertraglichen Regelung vorliegen - zur Zahlung einer Prämie verpflichtet hat.
Vor diesem Hintergrund sollten Sie mir Ihrem Arbeitgeber das Gespräch suchen und höflich anfragen, wann mit einer Prämienzahlung zu rechnen sein wird.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte.
Für eine kostenlose Rückfrage stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Die moderne Kommunikation ermöglicht insoweit auch die Überbrückung größerer Entfernungen.