Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Prämienzahlung nach Arbeitsvertrag?

3. März 2011 11:15 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Arbeitsrecht


Beantwortet von

Sehr geehrte Damen und Herren,

hier der Auszug aus dem Arbeitsvertrag:

"Die weitere Gehaltsentwicklung, Prämien etc. richten sich nach dem Ergebnis des jährlichen Mitarbeitergesprächs und nach der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens. Werden die Zielvorgaben zu 100% erreicht und lässt die wirtschaftliche Situation des Unternehmens es zu, kann bis zu einem Monatsgehalt als Prämie gewährt werden. Das Mitarbeitergespräch findet in der Regel einmal im Jahr statt."

In wie weit besteht hier ein Anspruch auf die Prämie?

Die Vorgaben wurden laut Mitarbeitergespräch zu 100% erfüllt, die wirtschaftliche Situation ist gut.

Gruß

Dauernder_Fragesteller

3. März 2011 | 12:45

Antwort

von


(1189)
Hauptstraße 16 a
25488 Holm
Tel: 04103/9236623
Web: https://www.kanzlei-roth.de
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.

Dies vorausgeschickt wird das Folgende ausgeführt:



Nach Ihrem Sachvortrag handelt es sich bei der Prämienzahlung um eine Kann-Regelung.
Das bedeutet, dass Ihr Arbeitgeber sich nicht in jedem Fall - wenn die Voraussetzungen nach der arbeitsvertraglichen Regelung vorliegen - zur Zahlung einer Prämie verpflichtet hat.

Vor diesem Hintergrund sollten Sie mir Ihrem Arbeitgeber das Gespräch suchen und höflich anfragen, wann mit einer Prämienzahlung zu rechnen sein wird.



Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte.
Für eine kostenlose Rückfrage stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Die moderne Kommunikation ermöglicht insoweit auch die Überbrückung größerer Entfernungen.



Rechtsanwalt Karlheinz Roth

ANTWORT VON

(1189)

Hauptstraße 16 a
25488 Holm
Tel: 04103/9236623
Web: https://www.kanzlei-roth.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Vertragsrecht, Erbrecht, Miet- und Pachtrecht, Internet und Computerrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Immobiliensteuern, Strafrecht, Baurecht, Gesellschaftsrecht, Wettbewerbsrecht, Familienrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
4,8/5,0
Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich. Seine Erklärungen sind sehr verständlich. Gerne wieder! ...
FRAGESTELLER