Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Frage auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt:
Zunächst meine ich, dass Sie sich nicht allzu große Sorgen machen. Es ist grundsätzlich richtig, dass Ihnen mitgeteilt werden muss, worum es geht. Anders wäre es Ihnen nämlich nicht möglich, zu wissen, wozu genau Sie Angaben machen sollen.
Ich würde Ihnen daher dazu raten, hier keinerlei Angaben zu machen. Eigentlich sollten Sie auch nicht bei der Polizei nachfragen, da dann immer die Gefahr besteht, dass Ihnen doch irgendwelche Angaben entlockt werden. Sie müssen weder Angaben machen, noch den Termin absagen. Daraus darf Ihnen auch kein Nachteil entstehen.
Wenn Sie ohnehin einen Anwalt einschalten möchten, wäre es zunächst sinnvoll Akteneinsicht zu beantragen, um zu überprüfen, was der Hintergrund der Vorladung ist. Ggf. hat jemand (zu unrecht) Anzeige erstattet. Danach kann dann u.U. eine Einlassung vorgenommen werden.
Ich hoffe, dass ich Ihnen weiterhelfen konnte. Wenn Sie Nachfragen haben, nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion. Sie können mir das Schreiben auch gerne hier einmal hochladen.
Mit freundlichen Grüßen
Nicolas Reiser
Rechtsanwalt
Diese Antwort ist vom 11.05.2018 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Jetzt eine neue Frage stellen
Antwort
vonRechtsanwalt Nicolas Reiser, LL.M., MLE
Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
Tel: 0511/1222458
E-Mail:
Sehr geehrter Herrn Reiser,
Vielen Dank erstmal für ihre schnelle Antwort.
Meine Frage bezog sich überwiegend darauf ob ich nicht vorzeitig zur Dienstelle mitsamt der Vorladung hingehen kann und Infos beziehen kann um ein wenig Klarheit zu haben wie diese Anzeige zustande kam. Mir ist bewusst dass man bei der Polizei keine Angaben machen sollte jedoch habe ich nicht die Nerven 3 gestandene Wochen zu warten damit ich Licht im Dunkeln habe. Ich werde nur Infos einholen. Und keine Angaben machen. So oder so habe ich nichts verbrochen somit kann man mir auch nichts 'entlocken', jedoch will ich Details erfahren wie sich so eine Anzeige zusammendichten kann.
Die Frage(n):
Kann ich vorzeitig zur Dienstelle und nach groben Gründen und Ursprüngen bzgl. der Anzeige Infos einholen, noch VOR dem in 3 wochen anstehenden Vorladungstermin ?
Ist das möglich ?
Habe ich dazu das Recht ?
Oder kann man mir die Infos verwehren mit der Anmerkung dass in 3 Wochen mein Vorladungstermin ist ??
Danke für ihre Antwort !
Mit freundlichen Grüßen !
Vielen Dank für Ihre Nachfrage,
Sie haben das Recht, vor einer Einlassung darüber informiert zu werden, um was es konkret geht (§163a Abs.4
, 136 StPO
). Das kann aber im Zweifel auch kurz vorher sein. Eine konkrete Frist gibt es nicht. Auch auf die Nennung von etwaigen Anzeigeerstattern haben Sie nicht unbedingt einen Anspruch.
Meistens wird aber in ähnlichen Fällen konkret erläutert, was der Hintergrund ist, z.b. dass jemand Sie angezeigt und behauptet hat, Sie seien trotz Fahrverbot gefahren.
Also, ja- Sie können auf der Dienststelle nach groben weiteren Infos fragen. Erklären Sie am besten, dass Sie sonst nicht wissen, was ihnen vorgeworfen wird. Es ist auch Ihr Recht, zu wissen wozu Sie etwas sagen sollen, wenn es sich nicht ausreichend aus der Ladung ergibt. Ansonsten kann sich daraus ein Beweisverwertungsverbot ergeben. Aber Sie könnten trotzdem auf den Termin verwiesen werden, mit der Begründung, dass Ihnen dann der Vorwurf nocheinmal erläutert wird.
Da es aber im Interesse der Polizei liegt, die Sache zügig zu bearbeiten, sollte es möglich sein, vor dem Termin Informationen zu bekommen.
Bei weiteren Fragen können Sie mir gerne auch einfach direkt (kostenlos) eine Email schreiben.
Mit freundlichen Grüßen
Nicolas Reiser