Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Zunächst möchte ich Sie beruhigen, denn es besteht keine Verpflichtung bei der Polizei zu erscheinen.
Davon kann ich Ihnen auch nur dringend abraten, denn alles, was Sie dort zu Besten geben wird ohnehin von der Polizei verdreht und gegen Sie verwendet. Das, was Sie dort also leichtfertig von sich geben, kann von keinem noch so versierten Verteidiger wieder gut gemacht werden.
Es ist durchaus nicht ungewöhnlich, sondern eher der Regelfall, den Beschuldigten aus ermittlungstaktischen Erwägungen im Unklaren zu lassen, um was es geht, damit dieser sich sodann kein Alibi zurecht legen kann.
Daher werden Sie ebenso wenig telefonisch Auskunft erhalten.
Zum einen gibt die Polizei keine Auskünfte am Telefon (schon aus datenschutzrechtlichen Gründen) und zum anderen aus eben erwähnten ermittlungstaktischen Gründen.
Sinn- und zweckvoll ist es, einen Verteidiger zunächst mit der Akteneinsicht zu beauftragen und dann in einem weiteren Schritt den Verteidiger mit der Wahrnehmung der Verteidigung im Ermittlungsverfahren und dann im Hauptverfahren (vor Gericht) zu beauftragen.
Dafür steht Ihnen auch meine Kanzlei zur Verfügung, wobei die hier entrichtete Gebühr entsprechend angerechnet werden würde.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen