Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Im Grunde haben Sie zwei Alternativen:
1. Die juristisch korrektere Empfehlung lautet: gehen Sie nicht nur polizeilichen Vernehmung, beauftragen Sie einen Anwalt, der zunächst Akteneinsicht nimmt, Sie über den genauen Tatvorwurf und die Beweislagee informiert und über das weitere sinnvolle Vorgehen berät. Nur so erhalten Sie alle gegen Sie vorliegenden Informationen, bevor Sie Gefahr laufen, sich unvorbereitet in einer polizeilichen Vernehmung "um Kopf und Kragen" zu reden.
Naturgemäß verursacht diese Vorgehensweise für die anwaltliche Beauftragung- die dafür erforderlichen finanziellen Mittel müssen vorliegen, würde Sie einen Anwalt für sich arbeiten lassen, aber nicht bezahlen, käme der nächste Betrugsvorwurf auf Sie zu.
2. Sind die finanziellen Möglichkeiten für eine anwaltliche Beauftragung nicht vorhanden, wäre es falsch, den Kopf einfach in den Sand zu stecken und abzuwarten, was passiert, da die Beweislage nach Ihrer Schilderung zunächst einmal gegen Sie spricht. Teilen Sie den Ermittlungsbehörden nichts mit, haben diese auch keine Möglichkeit, Ihre Tat in einem milderen Licht zu betrachten.
Sofern es nicht mehrere Bestellungen unter falschem Namen bei verschiedenen Versandhäusern gibt (denn dann bestünde natürlich die Gefahr von Taten zu berichten, die der Polizei noch gar nicht bekannt sind- Sie müssten das Gespräch also äußerst vorsichtig führen), hätte ein frühes Geständnis, verbunden mit der Erklärung des "warum und wieso" mildernden Charakter. Falls die Polizei Ihnen noch Ihren Gläubiger und evtl. dessen Vorgangnummer und die ausstehende Summe nennt, hätten Sie sogar die Möglichkeit zur Schadenswiedergutmachung, was ebenfalls mildernd wirken würde.
Falls Sie bislang nicht strafrechtlich vorbelastet sind, die Bestellsumme gering ist (100-200 €) und Sie evtl. sogar Schadenswiedergutmachung betreiben können, gehe ich davon aus, dass keine Strafe droht, die einen Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis zur Folge hätte.
Ich hoffe Ihnen auf diesem Weg eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Jeromin
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht