ich befand mich bis vor kurzem in Ausbildung zum Physiotherapeuten auf einer kostenpflichtigen Schule (400Euro/Monat).
Das erste Jahr habe ich erfolgreich abgeschlossen mit einem ganz ansehnlichen Zeugnis (7 mal "gut" ; 5 mal "befriedigend")
Nun musste ich aufhören aufgrund eines Beschlusses des Regierungspräsidiums bezüglich meines Führungszeugnisses.
Zur Vorgeschichte:
Ich habe das erste Jahr wiederholt weil ich während des ersten Versuchs straffällig geworden bin.
1. Jahr (1.Versuch) 09.2004-09.2005
1. Jahr (wiederholt)09.2005-09.2006
Es handelte sich um ein BTMG-Vergehen.
Am 19.05.2005 zu einer Freiheitsstafe von 1 Jahr und 3 Monaten verurteilt.
Am 7.12.2005 in der Berufungsverhandlung dahin abgeändert dass die Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird. Bewährungszeit 3 Jahre.
Mein Schulrektor wurde damals von mir informiert und er meinte er will mich trotzdem auf der Schule behalten...
Dann habe ich das 1. Jahr aber freiwillig wiederholt weil ich aufgrund meines damaligen Lebenswandels zu viele Lücken aufwies.
Habe mein Leben dann komplett geändert und das erste Jehr nun gut hinter mich gebracht.
Allerdings musste dann das neue Führungszeugnis mit dem neuen Eintrag beim Regierungspräsidium zur Prüfung vorgelegt werden.
Es steht noch ein weiterer Eintrag drin der aber beim ersten Mal auch schon drin war.
03.2003 Diebstahl --> 6 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung
Jedenfalls hat das RP jetzt entschieden ich dürfe die Ausbildung nicht machen.
Damit liegt mein Leben in Trümmern vor mir... Ich habe endlich meinen Traumberuf gefunden und etwas wofür es sich lohnt mich selbst und mein Leben zu ändern.
Dies habe ich auch sehr erfolgreich getan.
Meine Lehrer incl. meines Rektors meinten aus mir würde ein sehr guter Physiotherapeut werden.
Und jetzt sowas... Viel Geld kaputt gemacht... Keine Motivation mehr etwas anderes zu tun... Es war mein absoluter Traumberuf... Da hing mein Herz dran... Ich habe soviel getan, an mir gearbeitet...
Ich habe 2 Nebenjobs die mit diesem Beruf zu tun haben...
Alles war absolut perfekt...
Zum einen massiere ich Fussballer eines guten Vereins, zum anderen Betreue ich das Med. Fitnesstudio einer Physiotherapie-Praxis (habe sogar einen eigenen Schlüssel etc... Viel Verantwortung)
Auch dort sind alle sehr zufrieden mit mir.
Ich war auf dem besten Wege doch noch was Venünftiges aus mir zu machen...
Ich bin jetzt 25 Jahre alt und weiss echt nichtmehr weiter.
Ich wäre jetzt schon im 2. Ausbildungsjahr seit 4 Wochen... Das erste Mal in meinem Leben...
Gibt es eine Möglichkeit an der Entscheidung zu rütteln?
Oder ist das RP da an unumgängliche Gesetze gebunden?
Trifft nicht Ihr Problem? Weitere Antworten zum Thema:
Ausbildung
Es ist durchaus üblich und auch vorliegend möglich, dass die Prüfungsvorschriften Klauseln enthalten, die eine Ausbildung oder Tätigkeit in verschiedenen Berufsbereichen mit (einschlägigen) Eintragungen im Bundeszentralregister untersagen. Dies könnte hier insbesondere ein Btm-Delikt und eine Tätigkeit, die indirekt oder auch direkt mit Arzneistoffen zu tun hat, betreffen. Im Allgemeinen ist ein eintragungsfreis Führungszeugnis in Deutschland bei allen Gesundheitsberufen nötig.
Zur weiteren Beurteilung wäre es notwendig, das Schreiben des RP zu kennen und die entsprechenden Rechtsgrundlagen. In diesen könnten sich Ausnahmeklauseln befinden. Solche Ausnahmen sind auch dann u.U. möglich, wenn die von Ihnen Genannten positiven Aspekte dem RP ausreichen, eine solche Ausnahme zu machen. Hier sollten Sie sich direkt mit dem RP in Verbiundung setzen und auch gegen die Nichtzulassung Widerspruch einlegen, um einer evtl. Rechtskraft zu entgehen.
Gerne können Sie mir den Bescheid auch per Telefax oder Email übersenden, ich würde Ihnen dann einen konkreteren Hinweis geben und sofern Sie es wünschen auch in der Angelegenheit weiter unterstützen.
Bis dahin wünsche ich Ihnen noch einen angenehmen Abend und verbleibe mit freundlichen Grüßen