Sehr geehrte Fragestellerin,
gern beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:
Nach Ihrer Sachverhaltsdarstellung ist die Schwägerin als Alleinerbin eingesetzt worden. Damit hat sie grundsätzlich die freie Verfügungsgewalt über das Vermögen des Bruders. Aussichten, einen Verbrauch des Vermögens bei dieser Sachlage zu verhindern, betrachte ich zurückhaltend.
Allerdings lässt sich die Frage, ob die Schwägerin tatsächlich als Alleinerbin eingesetzt wurde und frei über das Vermögen verfügen darf, erst nach Einsichtnahme in das Testament feststellen.
Insofern rate ich dazu an, einen Anwalt mit der Prüfung des Testaments zu beauftragen.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben dienlich gewesen zu sein. Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung.
Ich weise darauf hin, dass diese Antwort auf Ihrer Sachverhaltsdarstellung beruht und das Hinzufügen oder Weglassen wesentlicher Informationen die Antwort verändern kann.
Mit freundlichen Grüßen,
Bitter
Rechtsanwältin
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