Sehr geehrte Fragestellerin,
gerne beantworte ich Ihre Frage.
Ihr Anliegen läßt sich nicht mit ja oder nein beantworten. Sie sind nach § 37
III S. 2 SGB VIII verpflichtet über wesentliche Veränderungen in Ihrer Familie zu informieren. Dazu gehört in jedem Fall auch der Tod des Ehegatten. Das Jugendamt muss nach § 37
III S. 1 SGB VIII im Einzelfall vor Ort prüfen, ob eine dem Wohl des Kindes förderliche Erziehung gewährleistet ist.
Grundsätzlich ist das Amt gehalten mit den Pflepersonen zusammen zu arbeiten und diese zu beraten und zu unterstützen.
Es kommt also auf die konkreten Umstände in Ihrem Fall an, die man leider auf die Entfernung und anhand weniger Angaben nicht beurteilen kann. Allein der Tod Ihres Mannes isoliert wäre noch kein Grund die Kinder wegzunehmen. Man wird aber natürlich dann Ihre Gesundheit und Belastbarkeit eventuell neu und kritisch prüfen, weil ja die Frage geklärt werden muss, ob Sie alleine in der Lage sind, eine Erziehung zu gewährleisten, die dem Wohl der Kinder am besten entspricht. Ideal ist immer eine Pflegefamilie, also Vater und Mutter. Es wird aber auch berücksichtigt wie lange die Kinder schon bei Ihnen sind und ob eine Herausnahme aus Ihrem Haushalt dem Wohl der Kinderentsprechen würde. Es ist also durchaus möglich, dass man die Lage bei Sohn und Tochter unterschiedlich beurteilt, weil die Tochter bereits 4 Jahre bei Ihnen ist und man hier sicher zwingende Gründe benötigen würde.
Allein irgenwelche Vorwürfe ohne Nachweis, werden nicht ausreichen um die Kinder wegzunehmen. Sie sollten die Lage aber bereits jetzt offensiv mit dem Amt besprechen und versuchen eine Lösung zu finden.
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