Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre gestellte Frage beantworte ich wie folgt:
Nach Ihrer Schilderung liegt ein befristeter Vertrag mit einer Verlängerungsklausel vor. Dieser Vertrag kann ordentlich nur jeweils zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit gekündigt werden.
Bis wann diese Kündigung zum Ende der Vertragslaufzeit zu erfolgen hat, ist aus Ihrem Zitat tatsächlich nicht erkennbar. Die Kündigung muss daher nur vor der Vertragsverlängerung erfolgen; welche Zeit vorher bestimmt der Vertrag nicht.
Sofern der Vertrag im weiteren auch keine Formvorschriften beinhaltet, gibt es in Ihrem Fall keine gesetzlichen Vorgaben. Sinnvoll ist es aber in einer Art und Weise zu kündigen, dass die Kündigung im Streitfall nachgewiesen werden kann.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten hilfreichen Überblick in der Sache verschafft zu haben. Ich weise darauf hin, dass die Beantwortung Ihrer Frage ausschließlich auf Grundlage Ihrer Schilderung erfolgt. Die Antwort dient lediglich einer ersten rechtlichen Einschätzung, die eine persönliche und ausführliche Beratung durch einen Rechtsanwalt in den seltensten Fällen ersetzen kann. Das Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben kann möglicherweise zu einer anderen rechtlichen Beurteilung führen. Eine endgültige Einschätzung der Rechtslage ist nur nach umfassender Sachverhaltsermittlung möglich; in Ihrem Fall sollte in jedem Fall der gesamte Vertrag im Kontext überprüft werden, bevor Sie sich auf einen Rechtsstreit einlassen.
Mit freundlichen Grüßen
Matthes
Rechtsanwalt
Diese Antwort ist vom 24.03.2011 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwalt Guido Matthes
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