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Pfandung in UG 50% anteil und Geschäftsfuhrer beauftragt

16. Dezember 2021 07:26 |
Preis: 35,00 € |

Insolvenzrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Zusammenfassung

Pfändung Gesellschafteranteil einer Unternehmensgesellschaft

Hallo,

Ich soll im Januar eine vermögensauskunf abgeben da ich privateschulden von vor 3 Jahren habe,

Selber habe ich ein Einzelunternehmen da ist mir bekannt das alles gepfändet werden kann.

Seit kurzen habe ich 50% anteil an einer frisch gekaufen UG mit 250 € Einlage, in wiefern kann diese Gekündigt werden bzw. inwiefern kann dort rein gepfändet werden?

Ist ein Gesellschafterbeschluss ein beschluss Möglich das Ich die UG nicht Kündigen kann auf bestimmte Zeit schützt dies vor Kündigungspfändung ? (Falls überhaupt möglich)

Wir haben einen geschäftsführer eingesetzt für die UG.

Inwiefern Verhält es sich bei einem angestrebten Insolvenzverfahren verliere ich den definitiv die UG ?

Vielen Dank fur die Hilfe

16. Dezember 2021 | 08:49

Antwort

von


(1624)
Hochwaldstraße 16
61231 Bad Nauheim
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

1. Eine Pfändung richtet sich bei einer bestehenden Beteiligung zum einen gegen den AUsschüttungsanspruch des Gesellschafters gegenüber der UG. Im weiteren kann der Gesellschaftsanteil gepfändet werden, allerdings kann der Gläubiger keine Gesellschaftsrechte ausüben, sondern lediglich die Liquidation der Gesellschaft verlangen. EIne Kündigung des Gesellschaftsanteils ist nicht möglich.

Allenfalls kann in der Satzung geregelt sein, dass im Falle einer Pfändung oder einer Eröffnung eines Insolvenzverfahrens der betroffene Gesellschafter ausscheidet und er einen Abfindungsanspruch hat.

2. Im Falle eines Insolvenzverfahrens fällt der Gesellschaftsanteil in die Insolvenzmasse. In der Regel wird eine Verwertung für den Insolvenzverwalter zu kostenaufwendig sein, so dass er den Gesellschafteranteil gegen Zahlung eines Abgeltungsbetrages aus der Insolvenzmasse freigeben wird. DIe Höhe der Zahlung wird sich an der Beteiligung am Stammkapital orientieren, wenn die Gesellschaft noch nicht lange werbend tätig ist.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA

ANTWORT VON

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