Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Um das Fahrzeug abzumelden, benötigen Sie in der Tat die Zulassungsbescheinigungen. Ersatzpapiere zu beschaffen wäre grds. eine Möglichkeit, ist aber teuer und in Ihrem Fall der falsche Weg, da Ihnen die Papiere ja nicht verloren gegangen sind, sondern Sie ja wissen, wer die Papiere in Besitz hat. Daher bliebe Ihnen als einziger Weg, den Gläubiger auf Herausgabe der Papiere in Anspruch zu nehmen. Aus Ihrer Schilderung geht aber leider nicht hervor, ob Ihre Verbindlichkeiten bereits erledigt sind; daher gehe ich davon aus, dass noch weitere, durch die Pfändung gesicherte Verbindlichkeiten bestehen. Bevor diese erledigt sind, wird Ihr Gläubiger der Herausgabe der Papiere nicht zustimmen.
Daher ist zu empfehlen, den Gläubiger zu bitten, unter Verwendung einer von Ihnen unterzeichneten Vollmacht und unter Freistellung der hierfür anfallenden Kosten um Vornahme der Abmeldung zu bitten. Sollte dies nicht möglich sein, bliebe nur der Weg, die Kfz-Haftpflichtversicherung zum Jahresende zu kündigen. Wird anschließend keine neue Haftpflichtversicherung abgeschlossen, wird nämlich das Fahrzeug zwangsstillgelegt.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen