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Pfändung Firmenkonto

11. August 2012 13:23 |
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Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung


Beantwortet von

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Staatsanwaltschaft hat 2010 ein Verfahren gegen mich persönlich geführt. Im Rahmen des Verfahrens wurde eine Drittschuldnerpfändung der Staatsanwaltschaft an die Bank gesendet, bei der ich jedoch kein privates Konto besitze sondern ein Firmenkonto, dessen Inhaber die GmbH ist. Ich bin Geschäftsführer und Gesellschafter dieser GmbH.

Die Pfändung bezieht sich jedoch auf meine Person und daher halte ich die Pfändung des Firmenkontos für rechtswidrig. Zumal die Gesellschaft in keinem Zusammenhang mit dem Ermittlungsverfahren stand.

Darf mit der Pfändung gegen meine Person auch das Konto der Gesellschaft gepfändet werden?



11. August 2012 | 19:29

Antwort

von


(2928)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26726
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Sehr geehrte Ratsuchende,



der Pfändungs- und Überweisungbeschluss richtet sich nach § 840 ZPO . Durch einen solchen Beschluss werden Ansprüche, DIE SIE, gegen eine Dritten haben, gepfändet, in diesem Fall also IHRE PERSÖNLICHEN FORDERUNGEN gegen die Bank.


Sollte nun entgegen dieser zulässigen Vorgehendweise FORDERUNGEN DER FIRMA gegen die Bank gepfändet worden sein, sollten Sie bei dem Vollstreckungsgericht Erinnerung nach § 766 ZPO einlegen.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle
Damm 2
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Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
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