Sehr geehrter Fragesteller,
mit dem Erbe gehen automatisch alle Positionen der Verstorbenen auf Sie über.
Insofern können Ihre Gläubiger durchaus auch in das Konto der Verstorbenen, das nun Ihr Konto ist, pfänden.
Die Gläubiger könnten sogar Ihren Erbanspruch als solchen pfänden.
Darüber hinaus kann der Übertrag des Vermögens auf das Konto der Tochter den Straftatbestand der Vereitelung der Zwangsvollstreckung erfüllen.
Schließlich haben die Gläubiger auch noch die Möglichkeit die Übertragung des Geldes anzufechten.
Insgesamt ist also -falls die Gläubiger vom Erbe und der Überweisung erfahren- von diesem Plan abzusehen.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Wilke
Rechtsanwalt
9. November 2022
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16:04
Antwort
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