Ich vermiete derzeit Räumlichkeiten an eine Zahnärztin. Diese übergibt ihr Geschäft altersbedingt an eine Nachfolgerin. Die Nachfolgerin möchte einen Mietvertrag über 5 Jahre Laufzeit, darüber hinaus 4 Optionen zur Verlängerung um jeweils weitere 5 Jahre. Somit beläuft sich die eventuelle Mietzeit auf 25 Jahre.
Sollte ich mich in ein paar Jahren dazu entscheiden die Immobilie zu veräußern, würde diese vereinbarte Optionsrecht wahrscheinlich unberührt bleiben. Somit müsste der Käufer dies übernehmen.
Wie kann ich mich vertraglich so absichern, dass das Optionsrecht zugunsten des Mieters im Falle eines Verkaufs der Immobilie zur nächsten optionalen Verlängerung erlischt? Besten Dank
sofern Sie die von Ihnen geschilderte Optionsverlängerung im Vertrag vereinbaren, gibt es keine Möglichkeit, dass ein Käufer als dann neuer Vermieter nicht daran gebunden ist. Diese Option würde auch von ihm zu berücksichtigen sein.
Möglich wäre nur, im Vertrag eine Verlängerungsklausel mit dem Inhalt:
„Nach Ablauf der vereinbarten Festmietzeit verlängert sich das Mietverhältnis jeweils um 5 Jahre, falls es nicht 6 Monate vor Ablauf gekündigt wird".
vereinbart wird.
Dann und nur dann hätte der jeweilige Vermieter die Möglichkeit, eine Beendigung herbeizuführen.