Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Verärgerung ist gut nachvollziehbar, insb. wenn Sie seit langem nach dem günstigen Preis ausschau halten. Denn im Recht gilt der Grunsatz "pacta sunt servanda"-also Verträge sind einzuhalten.
Sie hätten einen Anspruch auf Beförderung, wenn ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist. Das geschieht i.d.R durch Angebot und Annahme; bei Internetangeboten liegt jedoch oftmals eine sogenannte "invitatio ad offerendum" vor. Dies bedeutet, dass Sie das Angebot machen, und dieses angenommen werden muss. Dies gilt insb. bei Portalen; dazu heisst es in den AGBs oft, dass die Buchung erst mit der Bestätigung zustande kommt.
Dazu zitiere ich beispielsweise von fluege.de:
"Jede Buchung die Sie über die Website von UNISTER RETAIL vornehmen, stellt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages mit dem jeweiligen Leistungserbringer dar. Kommt ein Vertrag mit dem jeweiligen Leistungserbringer zustande, gelten für diesen Vertrag die AGB des Leistungserbringers.(...) Der von UNISTER RETAIL vermittelte Vertrag zwischen dem Nutzer und dem Leistungserbringer kommt erst durch die rechtsverbindliche Bestätigung des Leistungserbringers zustande"
Bei ebookers heisst es beispielsweise:
" Ihr Angebot ist angenommen, wenn Sie eine Bestätigungs-E-Mail mit der Buchungsnummer des Leistungserbringers erhalten. Diese kann in der E-Mail geschehen, mit der der Eingang Ihres Angebots bestätigt wird, oder in einer weiteren E-Mail."
Nun schreiben Sie, sie hätten die Bestätigung erhalten. Ist dies der Fall, haben Sie einen Beförderungsanspruch. Die Portale können selbst nicht in eigenem Namen bestätigen, da die Portale nicht Vertragspartner werden. Sie können jedoch im Namen der Fluggesellschaft bestätigen. Dies ist die Regel.
Um Ihr Anliegen zu prüfen, würde ich Sie bitten, hier einmal den Text der Bestätigung zu zitieren.
Sie können mir auch vertraulich den Namen des Portals zwecks Durchsicht der AGBs nennen.
Ist die Bestätigungsemail entsprechend der AGB´s, so können Sie mit Erfolg die Beförderung erstreiten, gar Schadenersatz für einen teureren Flug bekommen, da nach Ihrer Schilderung alles auf einen wirksamen Vertragsabschluss hindeutet.
Gerichtsstand wäre übrigens der Abflugort. Die Kosten gingen zu Lasten der Gegenseite.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Antwort ist vom 10.06.2015 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwalt Tamas Asthoff
Fürst-Bentheim-Straße 17
33378 Rheda
Tel: 0521/5436685
Tel: 0176/38400010
Web: http://www.asthoff.com
E-Mail:
Sehr geehrter Herr Asthoff,
hier die Bestätigungsmail des Anbieters tripado:
Sehr geehrte XXXXX,
vielen Dank für Ihren Buchungsauftrag bei www.tripado.de.
Wir werden Ihren Auftrag umgehend prüfen. Danach erhalten Sie Ihren Reiseplan (=elektronisches Ticket) sowie Ihre Rechnung als PDF Dokument in einer gesonderten E-Mail.
Sollte Ihr Abflug in den nächsten 24 Stunden sein, kontaktieren Sie uns bitte telefonisch während unserer Servicezeiten.
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Ihr Buchungscode lautet: OYOIFH
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Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben und weisen uns gegebenenfalls auf Unstimmigkeiten hin.
Reisende(r):
Danach kommen nur noch die Datwn der Reisenden und der Verweis auf die AGBs
Mit freundlichen Grüßen
Dies ist leider keine Annahme und keine Bestätigung über den vertraglichen Abschluss. Wir werden Ihren Auftrag umgehend prüfen. Danach erhalten Sie Ihren Reiseplan (=elektronisches Ticket) sowie Ihre Rechnung als PDF Dokument in einer gesonderten E-Mail. Wenn Sie kein ticket erhalten haben, so bestätigt die mail nur den Eingang des Auftrags, nicht die Annahme.