Sehr geehrte Fragestellerin,
gerne beantworte ich Ihre Frage wie folgt.
Eine Zahlungspflicht Ihrerseits liegt hier grundsätzlich nicht vor, sofern, wie von Ihnen geschildert, die klare Vereinbarung vorlag, einen Flug nur zu den besprochenen Bedingungen zu buchen.
In diesem Fall hat die andere Seite dann ohne entsprechende Vertretungsmacht gehandelt, so dass eine Zahlungspflicht nicht besteht, indem Sie das Rechtsgeschäft nicht ausnahmsweise nachträglich genehmigen.
Dies ist hier nicht passiert. Es wäre aber zu empfehlen, diesen Umstand der Gegenseite mitzuteilen, so dass diese ggf zur Schadensbegrenzung eine Teilstornierung in die Wege leiten kann.
Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Jannis Geike
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Jannis Geike
Goethestraße 14
37154 Northeim
Tel: 05551-9178697
Tel: 015140353756
Web: http://rechtsanwalt-geike.de
E-Mail: