meine Tochter wollte mit drei Freundinnen nach Protugal fliegen.
Eine dieser Freundinnen, wollte die Buchung der Flüge übernehmen.
Die Absprache war 19.07. - 29.07. Hinflug früher Morgen mit Zwischenlandung in Frankfurt
Rückflug später Abend, beide Flüge mit Lufthansa.
Diese Freundin, hat aber wohl nichts passendes gefunden und hat eigenmächtig, ohne Rücksprache
folgendes gebucht:
Abflug erst einen Tag später am 20.07.
Spätere Abflugzeit, somit erst am Abend in Portugal
Zwischenlandung in Lissabon ( zu der Zeit bereits Risikogebiet)
Rückflug bereits morgens um 6 Uhr
beide Flüge mit TAP portugiesische Airline
Da dieses nicht unser Wunsch war, haben wir die Kosten des Fluges nicht an sie überwiesen.
Hinzu kommt noch, das seit dem 29.07. eine Reisewarnung mit Quarantäne besteht.
Eine Stornierung unsererseits ist nicht möglich da wir keine Unterlagen, Reisebestätigung, Buchungsnummer
haben. Zudem ist der Flug auf Kreditkarte der Freundin bezahlt, worden.
Jetzt ist meine Frage, ob wir rechtlich den Flug zahlen müssen?
Eine Zahlungspflicht Ihrerseits liegt hier grundsätzlich nicht vor, sofern, wie von Ihnen geschildert, die klare Vereinbarung vorlag, einen Flug nur zu den besprochenen Bedingungen zu buchen.
In diesem Fall hat die andere Seite dann ohne entsprechende Vertretungsmacht gehandelt, so dass eine Zahlungspflicht nicht besteht, indem Sie das Rechtsgeschäft nicht ausnahmsweise nachträglich genehmigen.
Dies ist hier nicht passiert. Es wäre aber zu empfehlen, diesen Umstand der Gegenseite mitzuteilen, so dass diese ggf zur Schadensbegrenzung eine Teilstornierung in die Wege leiten kann.
Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.