Sehr geehrte Ratsuchende!
Vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und des von Ihnen gewählten Mindesteinsatzes in der gebotenen Kürze wie folgt.
Grundsätzlich könnte hier die VOllstreckung der Forderung auch in den USA betrieben werden.
Zunächst müßte in Deutschland ein Titel hinsichtlich der offenen Forderung erwirkt werden.
Dies ginge, sofern die Forderung unbestritten ist, schnellstmöglich über ein Mahnverfahren, an dessen Ausgang der Vollstreckungstitel steht.
Wird die Forderung bestritten, so landet die Sache vor den ordentlichen Gerichten und wird daher langwieriger. Am Ende würde jedoch bei tatsächlichem Bestehen einer Forderung ein Urteil ergehen, aus dem dann vollstreckt werden könnte.
Der deutsche Titel müßte dann, sofern sich der Schuldner bereits in den USA aufhält, übersetzt werden.
Die Durchsetzung und Anerkennung des Titels würde dann nach dem Recht des Bundesstattes erfolgen, in dem der schuldner seinen Wohn-oder Firmensitz hat.
Die Durchsetzung und Anerkennung des Titels ist in den USA Bundesstaatenrecht.
Problematisch könnte die Durchsetzung jedoch dann werden, wenn es sich um einen der Bundesstaaten handelt, die ausländische Titel nicht anerkennen.
19. Februar 2009
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11:50
Antwort
vonRechtsanwältin Wibke Türk
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