Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Offene Forderung

| 19. Februar 2009 11:13 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Vertragsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Wenn ein Schuldner offene Forderungen hat, sich aber Absetzen will in die USA um eine Firma zu gründen, welche Möglichkeit besteht, ihm dies zu erschweren oder zu verhindern, bzw. Druck auszuüben um die Forderung auszugleichen...

19. Februar 2009 | 11:50

Antwort

von


(489)
Ohechaussee 9
22848 Norderstedt
Tel: 040-30854250
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Wibke-Tuerk-__l103918.html
E-Mail:

Sehr geehrte Ratsuchende!

Vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und des von Ihnen gewählten Mindesteinsatzes in der gebotenen Kürze wie folgt.

Grundsätzlich könnte hier die VOllstreckung der Forderung auch in den USA betrieben werden.
Zunächst müßte in Deutschland ein Titel hinsichtlich der offenen Forderung erwirkt werden.
Dies ginge, sofern die Forderung unbestritten ist, schnellstmöglich über ein Mahnverfahren, an dessen Ausgang der Vollstreckungstitel steht.
Wird die Forderung bestritten, so landet die Sache vor den ordentlichen Gerichten und wird daher langwieriger. Am Ende würde jedoch bei tatsächlichem Bestehen einer Forderung ein Urteil ergehen, aus dem dann vollstreckt werden könnte.
Der deutsche Titel müßte dann, sofern sich der Schuldner bereits in den USA aufhält, übersetzt werden.
Die Durchsetzung und Anerkennung des Titels würde dann nach dem Recht des Bundesstattes erfolgen, in dem der schuldner seinen Wohn-oder Firmensitz hat.
Die Durchsetzung und Anerkennung des Titels ist in den USA Bundesstaatenrecht.

Problematisch könnte die Durchsetzung jedoch dann werden, wenn es sich um einen der Bundesstaaten handelt, die ausländische Titel nicht anerkennen.


Rechtsanwältin Wibke Türk
Fachanwältin für Familienrecht

Bewertung des Fragestellers 22. Februar 2009 | 10:49

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"

Die Anwort kam superschnell. Ich werde mich auf jeden Fall wieder an die Seite wenden, wenn Fragen sind. Sehr empfehlenswert.

"
Mehr Bewertungen von Rechtsanwältin Wibke Türk »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 22. Februar 2009
4,8/5,0

Die Anwort kam superschnell. Ich werde mich auf jeden Fall wieder an die Seite wenden, wenn Fragen sind. Sehr empfehlenswert.


ANTWORT VON

(489)

Ohechaussee 9
22848 Norderstedt
Tel: 040-30854250
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Wibke-Tuerk-__l103918.html
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Kaufrecht, Miet- und Pachtrecht, Vertragsrecht, Reiserecht, Fachanwalt Familienrecht