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Nutzungsrecht von Bildern/Gemälden

21. November 2004 20:42 |
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Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht


Muss bei der kommerziellen Nutzung von gemalten Bildern/Gemälden oder Fotos (<-Landschaften, Tiere, etc.), beispielsweise bei der Veröffentlichung in Büchern oder auf CD-ROM´s, eine Gebühr an den Urheber gezahlt werden? Wenn ja, gibt es dafür eine Richtlinie? Wie verhält es sich mit auf Bildern/Gemälden/Fotos abgebildeten Personen? Und gibt es eine "Verjährung" für einen evtl. Anspruch (ähnlich wie bei klassischer Musik, wenn der Komponist xyz-Jahre tot ist)?

Sehr geehrter Anfragender,

auf Ihre Frage kann ich nur mit einem eindeutigen Ja antworten.

Als Richtlinie empfehle ich Ihnen die Tarife der Verwertungsgesellschaft BILD-KUNST. Die Verwertungsgesellschaft BILD-KUNST ist ein von den Urhebern gegründeter Verein (Künstler, Fotografen und Filmurheber) zur Wahrnehmung ihrer Rechte.

http://www.bildkunst.de/tarife1.html

Die Verjährung der Ansprüche richtet sich nach dem UrhG. Die Ansprüche aus Lichtbildern verjähren nach § 72 Abs. 2 UrhG in 50 Jahren.

Mit freundlichen Grüßen
Kai Breuning
- Rechtsanwalt -

FRAGESTELLER 27. September 2025 /5,0
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