Sehr geehrter Anfragender,
auf Ihre Frage kann ich nur mit einem eindeutigen Ja antworten.
Als Richtlinie empfehle ich Ihnen die Tarife der Verwertungsgesellschaft BILD-KUNST. Die Verwertungsgesellschaft BILD-KUNST ist ein von den Urhebern gegründeter Verein (Künstler, Fotografen und Filmurheber) zur Wahrnehmung ihrer Rechte.
http://www.bildkunst.de/tarife1.html
Die Verjährung der Ansprüche richtet sich nach dem UrhG. Die Ansprüche aus Lichtbildern verjähren nach § 72 Abs. 2 UrhG
in 50 Jahren.
Mit freundlichen Grüßen
Kai Breuning
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