es gibt in unserer Wohnanlage mit 14 Miteigentümer eine Gemeinschaftseinrichtung über eine abschließbare Waschküche mit einer Waschmaschine und einem Trockner/Tümmler. Diese Einrichtung besteht seit Anfang an (1982) und wird von der Verwaltung im Rahmen bezüglich der Abrechnung verbrauchter Münzen verwaltet. Reparaturen, Neuanschaffungen bisherige Investitionen wurden auf Eigentümerversammlungen beschlossen. Kann eine Nutzungsveränderung -also nicht mehr als eine Gemeinschaftseinrichtung zum waschen von Wäsche- mit Mehrheitsbeschluss oder nur mit Zustimmung aller Eigentümer herbeigeführt werden?
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:
Die notwendigen Stimmverhältnisse hängen von der ursprünglichen Regelungsart und der geplanten zukünftigen Nutzung ab.
Wenn die Nutzungsart durch Teilungserklärung festgelegt wurde, benötigen Sie eine Vereinbarung ALLER Eigentümer. Wenn die Nutzung als Waschküche nur durch Beschluss geregelt wurde UND die Waschküche auch weiterhin als Gemeinschaftsfläche genutzt werden soll, reicht ein Mehrheitsbeschluß. Wenn die Waschküche hingegen zukünftig nur von einigen Eigentümern unter Ausschluß anderer Eigentümer genutzt werden soll, ist ein einstimmiger Beschluß notwendig.
Ich empfehle daher, die Teilungserklärung bzw. den ursprünglichen Nutzungsregelungsbeschluß und die angedachte Nutzung zu prüfen.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.