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Nutzungsänderung Nachbarhaus in Kita

| 23. Juni 2015 07:19 |
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Generelle Themen


Beantwortet von

Rechtsanwältin Astrid Altmann

Zusammenfassung

Die Wertminderung eines Grundstück alleine kann den Widerspruch gegen eine Nutzungsänderung des Nachbarn nicht erfolgreich begründen.

Ich wohne in einem Wohngebiet mit Reihen- und Mehrfamilienhäusern, in einer Doppelhaushälfte. Mein Nachbar hat eine Nutzungsänderung beantragt. Er will eine Kita in seinem Haus einrichten und plant bauliche Veränderungen im Nachbarhaus. Ich fürchte durch die Nutzungsänderung eine Wertminderung meines Hauses und steigenden dauerhaften Lärm durch An-/Abholung der Kinder, ebenso im angrenzenden Garten. Ich habe noch 3 Wochen Zeit beim Bauordnungsamt Einspruch einzulegen.

Meine Frage: Ist das ein Thema des Baurechts? Wer hilft mir beim Einspruch: ein Rechtsanwalt oder ein Architekt? Reichen meine Gründe für einen Einspruch aus?

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

Ihre Anfrage möchte ich auf Grundlage der gegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Ja, diese Frage ist dem Gebiet des Baurechts zuzuordnen. Für die Begründung eines Widerspruchs rate ich einen Kollegen, also einen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen. Dieser kann nach Einsichtnahme in die Unterlagen die Erfolgsaussicht des Rechtsbehelfs prüfen. Die Frist zur Einlegung des Widerspruchs sollten Sie keinesfalls verstreichen lassen. Die Begründung kann dann noch nachgereicht werden. Die Wertminderung alleine verspricht keine Aussicht auf Erfolg. Hier käme ein Verstoß gegen nachbarschützende immissionsschutzrechtliche Vorschriften in Betracht - wie Sie bereits erwähnt hatten.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfrage benutzen.

Mt freundlichen Grüßen



Astrid Hein
Rechtsanwältin

Bewertung des Fragestellers 26. Juni 2015 | 08:45

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