Sehr geehrter Fragesteller,
zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
1.
Sie haben Ansprüche aus dem Gesichtspunkt der Sachmängelhaftung geltend gemacht. Nachdem Reparaturversuche endgültig gescheitert sind, sind Sie vom Kaufvertrag zurückgetreten.
D. h. Sie geben das Gerät zurück und haben Anspruch auf Erstattung des vollen Kaufpreises.
2.
Der Verkäufer hat keinen Anspruch gegen Sie auf Zahlung eines Nutzungsentgelts; vgl. BGH, Urteil vom 26.11.2008, Az: VIII ZR 200/05
).
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
Rechtsanwalt
Antwort
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