Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Kommt es zu einer Beurkundung, so sind die Gebühren nach Ziffer GNotKG höher, als wenn es nur ein Entwurf ist (dann: Ziffer 24100 GNOtKG - Gebührensatz 0,5 bis 2,0 des Wertes – mindestens 120,00 €), der nicht zum Abschluss führt.
Die Gebühr ist somit geringer, als wenn es zum Abschluss kommt - aber auch ein Entwurf ist zu vergüten. Hieran hat sich der Notar zu halten. Dies wird auch von der Notarkammer strikt überprüft.
Prüfen Sie die Rechnung, welcher Gebührentatbestand abgerechnet wurde nach welcher Ziffer - ggf. hier posten.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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