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Notarkosten Wertzuwachs

4. September 2023 09:29 |
Preis: 48,00 € |

Hauskauf, Immobilien, Grundstücke


Beantwortet von

Rechtsanwalt Helge Müller-Roden

Zusammenfassung

Notare können die Kosten für ihre Arbeit nicht frei bestimmen, sondern sie unterliegen bei der Wertbestimmung dem Gerichts- & Notarkostengesetz (GNotKG).

Die Gebühren sind daher bei jedem Notar in Deutschland grundsätzlich gleich hoch.

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich war beim Notar weil ich meinem Sohn ein Stall und Scheunengebäude schenken möchte.
Vor dem Notartermin hat mein Sohn schon das Gebäude zu Wohnraum auf seine Kosten umgebaut.
Der Notar will jetzt Gebühren für den heutigen Wert obwohl mein Sohn die Kosten bezahlt hat.
Leider konnte ich nicht früher überschreiben weil das Baurechtsamt nur nach Erstellung einer Brandschutzwand zugestimmt hat.
Darf der Notar die Gebühren nach dem Umbau berechnen obwohl ich mein Sohn den Wertzuwachs bezahlt hat?

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Leider haben Sie den Sachverhalt unvollständig geschildert, insbesondere fehlt der Umstand, ob Sie den Notar auf die durch den Sohn erfolgten Sanierungsmaßnahmen vor der Beurkundung hingewiesen hatten und ob Sie mit Ihrem Sohn darüber irgendwelche Vereinbarungen getroffen hatten.

Dazu fehlt der konkrete Wert der Maßnahmen.

§ 17 Abs. I Bundesnotarordnung (BNotO) verpflichtet Notare dazu, für ihre Tätigkeit nur die gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren zu erheben.

Notare können die Kosten für ihre Arbeit nicht frei bestimmen, sondern sie unterliegen bei der Wertbestimmung dem Gerichts- & Notarkostengesetz (GNotKG).

Die Gebühren sind daher bei jedem Notar in Deutschland gleich hoch.

Hier wird festgelegt, welche Gebühren beim Notar anfallen und in welcher Höhe, was wieder vom Gegenstandswert hängt.

Neben dem Geschäftswert hängen die Notargebühren für deren Dienste vom gesetzlich festgelegten Gebührensatz ab, gem. Kostenverzeichnis (KV) zum GNotKG.

Sie fragen aber nicht nach der Art der Gebühren, sondern allein nach deren Höhe.

Die bei einer Schenkung anfallenden Notargebühren orientieren sich grundsätzlich am Gegenstand der Schenkung; bei Immobilien muss anhand von deren Verkehrswert die doppelte Gebühr berechnet werden (KV Nr. 21100 GNotKG).

Der Geschäftswert richtet sich grundsätzlich nach dem wirtschaftlichen Wert der Sache also z.B. nach deren Kaufpreis. Bei Schenkungen gilt deren Verkehrswert.

Sie müssten also nachweisen, dass die Schenkung nur den ursprünglichen Wert der Sache betroffen hat, was aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen im BGB schwierig aber nicht unmöglich ist.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Rückfrage vom Fragesteller 4. September 2023 | 11:33

Ich habe den Notar ausdrücklich darauf hingewiesen das mein Sohn die Sanierungsmaßnahmen bezahlt hat. Rechnungen laufen alle auf meinen Sohn.
Wert vor Sanierungsmaßnahmen: 150 000,00 Euro
Notar setzt mit Sanierungsmaßnahmen aber 400 000,00 Euro an.
Darf der Notar die 400 000,00 Euro ansetzen?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 4. September 2023 | 11:39

Leider haben Sie meine Antwort nicht richtig gelesen, es kommt auf die Verträge mit Ihrem Sohn bezüglich der Sanierung an.

Grundsätzlich werden alle fest verbundene Sachen und Maßnahmen am Grundstück zu dessen Bestandteil und erhöhen dessen Wert.

Und der ist maßgeblich für die Notarkosten!

Trotzdem handelt der Notar m.E. nicht seriös.

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