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Niedersachsen: Einfriedung bei Höhenunterschied, eigenes Grundstück liegt niedriger

| 27. Oktober 2012 12:12 |
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Nachbarschaftsrecht


Beantwortet von

Zusammenfassung

Von welchem Niveau aus wird die zulässige Höhe von 1,80 m für einen Sichtschutzzaun gemessen wird, wenn das Nachbargrundstück höher als das eigene liegt?

Die Höhe des Zauns wird von dem Bodenniveau des Grundstücks gemessen, auf dem der Zaun errichtet wird. Das bedeutet, dass trotz der Erhöhung des Nachbargrundstücks, die Höhe des Zauns von dem ursprünglichen, niedrigeren Niveau des eigenen Grundstücks gemessen wird.

Das Nachbargrundstück wurde an unserer gemeinsamen Grundstücksgrenze um ca. 0,70 m mit Genehmigung angehoben, dazu wurden L-Steine versetzt.
An der gemeinsamen Grenze möchte ich nun auf unserem Grundstück, also dem tiefer gelegenen Gelände, einen Sichtschutzzaun errichten.
Ab welchem Niveau gilt die zulässige Höhe von 1,80 m? Wenn ich von unserem nicht aufgeschütteten Grundstück ausgehe, verbleibt eine Resthöhe von ca. 1,10 m, die Nachbarn schauen also darüber, der gewünschte Zweck wird nicht erreicht.

Mit einer Einigung mit den Nachbarn ist nicht zu rechnen; man erwartet, dass ich ab unserem niedrigeren Grundstück messe.

27. Oktober 2012 | 15:47

Antwort

von


(834)
Langener Landstraße 266
27578 Bremerhaven
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage .
Diese möchte ich sehr gerne wie folgt beantworten:

Bei dem Sichtschutzzaun handelt es sich um eine so genannte Einfriedung.

Eine solche Einfriedung wird auf dem Grundstück am Standort der Einfriedung gemessen.

Da sich der Sichtschutzzaun auf Ihrem Grundstück befinden wird/soll, wird also auf Ihr Grundstück am Standort der Einfriedung abzustellen sein.

Ausgangspunkt ist das fesgesetzte, das genehmigte (oder wenn es weder ein genehmigtes noch festgesetztes Bodenniveau gibt), das natürliche Bodenniveau Ihres Grundstücks (dieses müsste sich im Streitfall aus den Vermessungsunterlagen/Bauunterlagen zu Ihrem Grundstück ergeben).

Der Sichtschutzzaun darf nach dem Nachbargesetz Ihres Bundeslandes ohne Zustimmung Ihres Nachbarn in der Tat leider nur maximal 1,80 m betragen (es sei denn etwas anderes ist "ortsüblich", was ich leider aus der Ferne nicht beurteilen kann, was aber eine Ausnahme wäre).

Diese 1,80 m werden dann wie bereits mitgeteilt (leider) nur von Ihrem Grundstücksniveau ausgehend bemessen.

Hieran ändert leider auch das erhöhte Grundstücksniveau des Nachbargrundstückes nichts.

Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben auch wenn ich bedaure, Ihnen keine positivere Mitteilung geben zu können. Es ist mir aber wichtig, Ihnen keine falschen Hoffnungen zu machen, damit Sie Planungssicherheit haben.

Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:

Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.


Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können natürlich gerne über die Nachfrageoption mit mir Verbindung aufnehmen.

Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Samstagnachmittag!

Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste

Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt



Rechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Bewertung des Fragestellers 27. Oktober 2012 | 20:20

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Sehr geehrter Herr Nerwala, vielen Dank für Ihre Antwort, die mir sehr geholfen hat. Darauf basierend habe ich eine Einigung mit der Nachbarin herbeiführen können.

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 27. Oktober 2012
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Sehr geehrter Herr Nerwala, vielen Dank für Ihre Antwort, die mir sehr geholfen hat. Darauf basierend habe ich eine Einigung mit der Nachbarin herbeiführen können.


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