Hallo!!!
Ich bin von Beruf Dachdecker und wir hatten ab Dez-2006 eine neue Schlechtwetterreglung.
Wir müssen nun 2 Urlaubstage für die Monate Oktober,November und den April einsetzen.
Für Dezember,Januar,Februar und März bekommen wir bei schlechtem Wetter Kurzarbeitergeld (S-KUG-Zeit)
Wenn wir im Oktober,November und April schlechtes Wetter haben bekommen wir 75% des Durchschnittslohnes(max 53Std/SW-Zeit von LAK,danach Arbeitgeber).
Nun meine Frage.
Wir hatten in diesen 3 Monaten (Oktober,November und April) keine Schlechtwetterstunden und mein Chef sagt das die 2 Tage trotzdem weg seien.
Ist das richtig???
Diese 2 Urlaubstage können doch nicht weg sein wenn wir sie nicht gebraucht haben.
Auf dem Zettel den ich beommen habe steht:
Ganzjährig 2,5% Winterbeschäftigungsumlage(1,7%AG-Anteil und 0,8%AN-Anteil bzw 2 Urlaubstage).
Die 2,5% Winterbeschäftigungsumlage ,bezieht sich das nur auf die Monate Oktober,November und April???
Auf eine Antwort würde ich mich freuen.
Die Beantwortung der Frage erfolgt aufgrund des geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung des finanziellen Einsatzes.
Die Winterbeschäftigungsumlage beträgt 2,50% und ersetzt die Winterbau-Umlage. Erstmalig hat der Arbeitnehmer einen Anteil des Beitrags zu übernehmen. Alternativ zur Übernahme des Beitragsanteils von 0,8 % kann der Arbeitnehmer auch zwei Urlaubstage einbringen.
Diese Umlage ist zu erheben unabhängig davon, ob tatsächlich in den betreffenden Monaten Schlechtwetterstunden bezahlt worden sind oder nicht.
Das Argument, diese 2 Urlaubstage können doch nicht weg sein wenn wir sie nicht gebraucht haben, ist nicht stichhaltig, denn diese Urlaubstage sind ja nur ein Ersatz für ansonsten aufzubringende Lohnanteile "1,7%AG-Anteil und 0,8%AN-Anteil BZW 2 Urlaubstage)"