Sehr geehrte Rechtsratssuchende,
sehr geehrter Rechtsratssuchender,
gerne nehme ich zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragen im Zusammenhang mit der gewerblichen Nebentätigkeit Ihrer Frau als Näherin in Ihrem Haus Stellung und beantworte diese wie folgt:
a)Welche Möglichkeiten haben wir bei der Steuerklärung für 2006, die Baukosten für das Haus anteilig auf das "Arbeitszimmer" (oder Betriebsraum?) abzuschreiben?
Da Ihre Frau neben Ihrer Haupttätigkeit als Angestellte den Beruf als Näherin in einem eigenständigen Gewerbe ausübt und den betreffenden Raum ausschließlich für das Gewerbe nutzt, können die anteiligen Hauskosten gem. Nutzfläche komplett als Betriebsausgaben berücksichtigt werden. Neben der AfA, die gem. § 7 Abs. 4 Nr. 1 EStG
jährlich 3% beträgt, kommt somit ein Betriebsausgabenabzug für anteilige Nebenkosten sowie für die Einrichtung des Raumes in Betracht.
b)Inwieweit haben wir im Hinblick auf die neue Regelung ab 2007 können wir steuerliche Vorteile durch die Nebentätigkeit erreichen?
Die Nebentätigkeit als Näherin ist als eigenständiger Gewerbebetrieb gem. § 15 EStG
zu beurteilen. Es wird daher ein Gesamtbetrag der Einkünfte aus den Einkünften Ihrer Frau aus nichtselbständiger Haupttätigkeit und Gewerbebetrieb gebildet. Besondere steuerliche Vorteile ergeben sich dabei – auch nach der Rechtslage 2007 – nur insoweit, als gewisse Kosten als Betriebsausgaben in Abzug gebracht werden können, was ohne den Gewerbebetrieb nicht möglich wäre. Anderweitige Steuervergünstigungen bestehen demgegenüber leider nicht.
Ich hoffe, Ihnen mit meinen Anmerkungen weitergeholfen zu haben, wünsche Ihnen viel Erfolg und stehe Ihnen für etwaige Rückfragen und weitere Auskünfte gerne zur Verfügung.
Für das mir entgegengebrachte Vertrauen darf ich mich bei Ihnen bedanken und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Andrea Fey
Rechtsanwältin und Notarin
Fachanwältin für Steuerrecht
Sehr geehrte Frau Fey,
vielen Dank für Ihre Ausführungen, die schon erheblich mehr Klarheit gebracht haben.
Eine Nachfrage zu dem von Ihnen angesprochenen Gewerbebetrieb habe ich:
Inwieweit müssten wir einen Gewerbebetrieb anmelden oder können wir die Einkünfte aus der Nebentätigkeit (Einkünfte < 1.000€ pro Jahr) in der Steuererklärung einfach als Einkünfte aus selbstständiger Arbeit mit Einnahmen/Ausgaben-Bilanz angeben?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Fragestellender
Sehr geehrte Rechtsratssuchende,
sehr geehrter Rechtsratssuchender,
die Einkünfte wären in der Steuererklärung in der Anlage GSE unter gewerbliche Einkünfte einzutragen. Zur Ermittlung dieser Einkünfte ist eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach amtlichem Formular (Anlage EÜR) zu verwenden, in der Sie die Einnahmen und Ausgaben angeben müssen.
Unabhängig von der steuerlichen Situation ist zwingend ein Gewerbe beim Gewerbeamt anzumelden, auch wenn es sich lediglich um eine Nebentätigkeit handelt.
Ich hoffe, Ihre Rückfragen hiermit beantwortet zu haben, und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Andrea Fey
Rechtsanwältin und Notarin
Fachanwältin für Steuerrecht