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Nebenberuflich Selbständig

| 15. März 2006 12:53 |
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Steuerrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Achim Schroers

Hallo, eine Frage zu den Steuern und der Rechnungserstellung.
Seit dem 01.03.2006 habe ich nebenberuflich ein Gewerbe im Bereich Werbeagentur/Design angemeldet. In diesem Jahr rechne ich noch mit Einkommen aus dieser Tätigkeit in Höhe von 4.000-5.000€. Keine Kammerzugehörigkeit, kein Handelsregistereintrag, Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch genommen.
Da ich durch diese Tätigkeit das Arbeitszimmer, Fahrtkosten, u.s.w absetzten kann, werde ich wahrscheinlich in diesem Jahr noch "Minus" machen.
Nun muß ich Rechnungen erstellen. Ich lese überall nur von Umsatzsteuer. Ist diese gleich Mehrwertsteuer? Heißt das, das ich auf der Rechnung keine MwSt ausweisen muß?
Falls in diesem Jahr ein Minus entsteht, wird dies von meiner Steuerschuld aus der Haupttätigkeit bei der Steuererklärung abgezogen?
Als bisher sehr zufriedener "Klient" bedanke ich mich schon jetzt für die Antwort.

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworten möchte:

Ist diese gleich Mehrwertsteuer?

Ja, der Volksmund nennt es "Mehrwertsteuer", die fachlich korrekte Bezeichnung ist jedoch "Umsatzsteuer", es ist aber ein und dasselbe.


Heißt das, dass ich auf der Rechnung keine MwSt ausweisen muß?

Ja. Wenn Sie die Kleinunternehmer-Besteuerung nach § 19 Abs. 1 UStG in Anspruch nehmen wollen (sie können gemäß § 19 Abs. 2 UStG darauf verzichten!), müssen Sie keine Umsatzsteuer ausweisen. Tun Sie es versehentlich dennoch, müssen Sie gemäß § 14 c Abs. 2 UStG die auf der Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen.

(Tipp: Wenn Sie gerade zu Beginn Ihrer selbständigen Tätigkeit größere Anschaffungen tätigen wollen, sollten Sie auf die Kleinunternehmer-Besteuerung verzichten, denn nur dann sind Sie vorsteuerabzugsberechtigt. Das gilt umsomehr, wenn Ihre Kunden vorwiegend selbst Unternehmer und vorsteuerabzugsberechtigt sein sollten und für diese daher die von Ihnen in Rechnung gestellte Umsatzsteuer nur ein durchlaufender Posten ist.)


Falls in diesem Jahr ein Minus entsteht, wird dies von meiner Steuerschuld aus der Haupttätigkeit bei der Steuererklärung abgezogen?

Ja, machen Sie mit Ihrer Nebentätigkeit Verlust, wird dieser mit Ihren positiven Einkünften aus der Haupttätigkeit verrechnet und mindert so Ihre Steuerschuld.


Ich hoffe, Ich habe Ihnen mit meiner Antwort weitergeholfen. Für Verständnisfragen stehe ich Ihnen im Rahmen der Nachfragefunktion gerne noch zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen


Achim Schroers
Rechtsanwalt

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