Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Zunächst ist festzuhalten, dass Sie gesetzlich keinen Anspruch auf eine vorzeitige Entlassung aus dem Mietverhältnis haben. Im Zweifel ist der vereinbarte Mietzins daher bis zum Ende des Mietverhältnisses zu zahlen.
In Ihrem Falle wurde jedoch eine vertragliche Regelung erzielt, nach der es Ihnen gestattet wurde, das Mietverhältnis vorzeitig zu beenden, wenn ein Nachmieter gefunden wird. In einem Rechtsstreit wäre diese Vereinbarung freilich nachzuweisen.
Haben Sie keine AUswahlkriterien vereinbart, gilt folgendes:
Nach bestehender Rechtsprechung muss in gemäß § 242, also nach Treu und Glauben, stets ein "geeigneter und zumutbarer" Nachmieter gestellt werden. Nach Entscheidung des BGH vom 22.1.2003 Az: VIII ZR 244/02
müssen beim vertragsschluss mit dem Nachmieter fernliegende Befürchtungen, bloße persönliche Antipathien und eine objektiv nicht begründete, negative Einstellung des Vermieters zu bestimmten Mieterkreisen bei der Frage der Geeignetheit und Zumutbarkeit unberücksichtigt bleiben.
Dies bedeutet: Hat der Vermieter die Familie nur wegen ihrer Herkunft abgelehnt ist dies treuwidrig. Es besteht kein Anspruch auf weitere Mietzahlung und Stellung eines weiteren Nachmieters.
Der Vermieter muss ansonsten freilich nur Nachmieter akzeptieren, die eine vergleichbare wirtschaftliche Sicherheit bietet wie der bisherige Mieter. (OLG Düsseldorf, aus: WM 1995, S. 391) Dabei ist auf die wirtschaftliche Situation des Vormieters zum Zeitpunkt dessen Vertragsabschlusses abzustellen. (LG Bremen, Az. 2 S 405/00
, aus: ZMR 2001, S. 545
).
Im Ergebnis hat Ihre Maklerin damit Recht gehabt.
Beachten Sie aber: Die Beweislast, dass der Vermieter einen Nachmieter entgegen Treu und Glauben oder entgegen mit dem Mieter getroffenen Vereinbarungen abgelehnt hat, trägt grundsätzlich der Mieter. Sollte der Vermieter also auf Zahlung der Miete klagen, wäre von Ihnen durch Zeugen, Urkunden etc. nachzuweisen, dass es eine Vereinbarung gab und der Nachmieter ohne jegliche Prüfung der Unterlagen aufgrund Antipathien abgelehnt wurde.
Ich hoffe, Ihnen mit dieser Antwort geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
F.Sachse
Rechtsanwalt
Antwort
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