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Nachlassgericht, Testamentseröffnung, Erbe in der Schweiz

| 12. Juni 2020 12:42 |
Preis: 50,00 € |

Erbrecht


Beantwortet von

Erblasser vor rund zwei Jahren verstorben, verwitwet ohne Kinder. Hinterlässt ausschließlich Freunden seinen Nachlass. Testament notariell am Gericht hinterlegt. Testament vom Nachlassgericht bis heute nicht eröffnet.
Bruder des Erblassers vor 50 Jahren in der Schweiz verstorben mit unbekanntem Familienstand ggf. Nachkommen.

Frage: ist die Suche nach diesen möglichen Familienmitglieder des Bruders für die Verzögerung der Testamentseröffnung ursächlich?
Wie lange kann solch eine Suche in der Schweiz dauern?

13. Juni 2020 | 09:43

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:

Unter der Voraussetzung, dass die Eltern des Erblassers bereits verstorben sind, wäre der Bruder in der Schweiz und dessen Nachkommen gesetzliche Erben des Erblassers.

Grundsätzlich wird das sich in amtliche Verwahrung befindliche Testament mit der Todesnachricht durch das Nachlassgericht geöffnet.

Zum Eröffnungstermin sind die gesetzlichen Erben und alle Beteiligten zu laden, die durch das Testament irgendwie berührt werden, §§ 2260 , 2261 BGB .

Wurde das Testament noch nicht geöffnet, so wird dies in der Tat mit der Frage zusammenhängen, ob und wo noch gesetzliche Erben vorliegen.

Aus meiner Sicht ist aber ein Zuwarten von jetzt schon 2 Jahren fast unzumutbar. Da hier erben aus dem Testament bereits bekannt sind, sollte versucht werden gegenüber dem Nachlassgericht eine Nachlasspflegschaft nach § 1960 BGB angeregt werden.

Der Nachlasspfleger kann dann die Erben aus dem Testament bedienen und nach den gesetzlichen Erben suchen.

Mit freundlichen Grüßen


Rückfrage vom Fragesteller 13. Juni 2020 | 16:46

Mit der Eröffnung des Testaments ergeben sich doch mögliche Rechtsansprüche der Erben hier in Deutschland.
Wie verhält sich das Nachlassgericht wenn sich herausstellen würde, dass der Bruder zehn Kinder hätte und diese gesetzliche Ansprüche stellen könnten...?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 13. Juni 2020 | 21:03

Gerne beantworte ich Ihre Frage.

Das ist richtig, mir scheint aber, dass die Erbensuche zu keinem Erfolg geführt hat, diese dauert schon 2 Jahre an.

Über die Nachlasspflegschaft könnten die Rechte der gesetzlichen Erben sichergestellt werden und die Erben aus dem Testament müssten nicht mehr zuwarten. Dies ist aus meiner Sicht immer noch der sinnvollste Weg.

Mit freundlichen Grüßen

Bewertung des Fragestellers 13. Juni 2020 | 13:45

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 13. Juni 2020
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