Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Nacheheliche Unterhalt

16. August 2007 13:26 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Familienrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Sehr geehrte Damen und Herren,

folgender Sachstand:

Meine 10jährige Ehe wurde 03.99 geschieden. Davon lebten wir schon 3 Jahre getrennt. Während dieser Zeit war meine Frau schon voll berufstätig. Aus der gemeinsamen Ehe ging eine Tochter hervor. Sie ist heute 20 Jahre, berufstätig und wohnt nicht mehr bei meiner Ex- Partnerin.
Nach der Scheidung bemühte ich mich um eine dauerhafte nacheheliche Unterhaltsregelung. Diese wurde wegen einer möglichen Arbeitslosigkeit abgelehnt. Gleichzeitig habe ich über meinen damaligen Rechtsanwalt eine Zahlungsfrist bis zum 19. Lebensjahr meiner Tochter, wenn es zu keiner konkreten dauerhaften Regelung komnmt, hingewiesen. Darauf gab es keine Antwort von der Gegenseite.

Sie ist weiterhin voll berufstätig. Vor einem Jahr ist sie mit einem berufstätigen Partner zusammengezogen.

Sie verdient ca. 1200€. Der Gehatsunterschied liegt bei ca. 1600€. In diesem Betrag sind ca. 200€ durch einen Karrieresprung enthalten.

Fragen

Muss ich weiterhin Unterhaltszahlungen leisten?

Wenn ja, wie lange ist er zu zahlen?

Der Kindesunterhalt ist weggefallen, erhöht sich dann automatisch der nacheheliche Unterhalt?

16. August 2007 | 13:47

Antwort

von


(2984)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: https://WWW.RA-BOHLE.DE
E-Mail:
Diese Anwältin zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Ratsuchender,


nach Ihrer Darstellung werden Sie keinen Unterhalt mehr zahlen müssen, wobei das weitere Vorgehen davon abhängig ist, wie der Unterhaltsanspruch ausgestaltet worden ist:

a)
Besteht ein vollstreckbarer Unterhaltstitel, mit dem gepfändet werden könnte, sollte schnellstens eine Abänderung des Titels erwirkt werden. Nur mit der Abänderung kann dann einer drohenden Vollstreckung entgegen getreten werden.

b)
Besteht kein solcher Titel, kann die Zahlung eingestellt werden.


Der Wegfall des Kindesunterhaltes wird hier auch nicht zur automatischen Erhöhung von Unterhaltsansprüchen führen, zumal eine nichteheliche Lebensgemeinschaft besteht, was anzurechnen wäre.


Hier sollten also vorab die Fragen der möglichen Titelierung geklärt und dann die weiteren Schritte eingeleitet werden. Dazu sollten Sie sofort einen Anwalt mit der individuellen Prüfung und weiteren Beratung beauftragen.




Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle


ANTWORT VON

(2984)

Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: https://WWW.RA-BOHLE.DE
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Familienrecht, Kaufrecht, Strafrecht, Vertragsrecht, Sozialrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER