Nach Ihren Angaben beantworte ich die Frage wie folgt:
Nachdem Sie und Ihre Schwester durch die Alleinerbenstellung Ihrer Mutter im Testament `enterbt` wurden, steht Ihnen (und Ihrer Schwester) ein Pflichtteil zu.
Ihr Pflichtteilanspruch beträgt die Hälfte des Erbes, das Sie gesetzlich hätten. Wenn Ihre Eltern in der Zugewinngemeinschft lebten (= gesetzlicher Güterstand, ist meist der Fall), hätten Sie Anspruch auf einen Pflichtteil in Höhe von einem Achtel des gesamten Erbes. Ihre Schwester hätte den gleichen Anspruch in Höhe von einem Achtel.
Mit freundlichen Grüßen
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