Sehr geehrter Ratsuchender,
Sie sollten ein Schuldanerkenntnis erstellen, in dem Sie sich bereits erklären, für den entstandenen Schaden bis zu einer Höchstgrenze von XXX Eur aufzukommen. Eine Nachforderung wäre aber möglich.
Möglich wäre auch, einen Vertrag abzuschließen, wonach mit Zahlung von XXX EUR alle gegenseitigen Ansprüche, gleich aus welchen Rechtsgrund, abgegolten sind. Das müssten dann Beide unterschreiben.
Sollten allerdings Ansprüche schon auf Dritte übergegangen sein, können Sie diese ohne Einbeziehung dieses Dritten nicht ausschließen. Das gilt auch für Fremdschäden und Schäden, die unvorhersehbar waren und sich erst im Nachhinein feststellen lassen.
Das, was Sie sich vorstellen (Ich zahle XXX Eur und bin dann VOLLSTÄNDIG aus der Haftung), ist es nach der derzeitigen Rechtsprechung nahezu unmöglich.
Da dieses Forum nur eine erste Orientierung liefern (siehe Button "Hilfe") und nicht die Individualberatung ersetzen kann, kann ohne Kenntnis des gesamten Sachverhaltes ein Musterbrief so nicht erstellt werden. Hierzu bedarf es dann vorab einer Besprechung durch einen Kollegn vor Ort, wozu ich nur raten kann, wenn Sie ernsthafte Befürchtungen nicht gerechtfertiger Nachforderungen haben. Sind unberechtigte Nachforderungen nicht zu erwarten (Freundin!), dürfte es sich auch menschlich als selbstverständlich verstehen, dass der Schaden der Freundin von Ihnen vollständig ersetzt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
31. August 2005
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16:27
Antwort
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