Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Muss der Vorkäufer Notarkosten ersetzen?

6. Januar 2010 17:02 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Erbrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

A + B bilden eine Erbengemeinschaft( je zur Hälöfte Eigentümer an einem Haus) mit jeweiligen Vorkaufsrecht.
A verkauft C das Erbteil und unterrichtet B vom Verkauf.
B macht sein Vorkaufsrecht geltend.
Muß B nun die entstandenen Notarkosten von C übernehmen?

6. Januar 2010 | 17:56

Antwort

von


(400)
Wessels Str. 13
49134 Wallenhorst
Tel: 05407-8575168
Web: https://www.scheidung-ohne-rosenkrieg.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

ja, C muss den erhaltenen Anteil auf den Vorkäufer übertragen und dieser ist dafür als Vorkäufer verpflichtet, dem Käufer C die durch den Kaufvertrag entstandenen Kosten (wie z.B. die Notarkosten) zu ersetzen (vgl. Palandt-Edenhöfer, BGB-Kommentar, § 2034 Rn. 9).

Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Haeske
Rechtsanwältin


ANTWORT VON

(400)

Wessels Str. 13
49134 Wallenhorst
Tel: 05407-8575168
Web: https://www.scheidung-ohne-rosenkrieg.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Familienrecht, Sozialrecht, Erbrecht, Miet- und Pachtrecht, Zivilrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
4,8/5,0
Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich. Seine Erklärungen sind sehr verständlich. Gerne wieder! ...
FRAGESTELLER