Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsangaben wie folgt beantworte:
Streitigkeiten bei der Stellung bzw. Ablehnung eines Nachmieters kommen in verschiedenen Varianten vor.
Inwieweit durch die Ablehnung eines Nachmieters Ansprüche des Mieters entstehen hängt von folgenden Faktoren ab:
Zunächst könnte ein Anspruch entstehen, wenn Sie einen vertraglichen Anspruch laut Mietvertrag haben, einen Nachmieter zu stellen.
Weiterhin könnte es einen Anspruch geben, falls der Vermieter einen bestimmten Nachmieter bereits akzeptiert hat und dann nachträglich ablehnen will.
Diese beiden Varianten liegen nach ihrer Darstellung anscheinend nicht vor.
Ansonsten betont die Rechtsprechung, daß ein gesetzlicher Anspruch auf vorzeitige Entlassung aus dem Mietvertrag nicht besteht.
Der BGH macht von diesem Grundsatz eine Ausnahme falls ein berechtigtes Interesse an dem Ortswechsel - etwa aus beruflichen Gründen besteht – und der Mieter einen geeigneten und zumutbaren Nachmieter stellt.
Allerdings betont die Rechtsprechung, daß das berechtigte Interesse des Mieters umso schwerer wiegt, je länger die restliche Vertragszeit noch dauert.
Daher wird generell ein berechtigtes Interesse des Mieters von der Rechtsprechung abgelehnt, soweit es um eine Abkürzung der gesetzlichen Kündigungsfrist von 3 Monaten geht.
In ihrem Fall handelt es sich lediglich um eine Verkürzung der Kündigungsfrist von einem Monat.
Nach den vorgenannten Grundsätzen der Rechtsprechung wäre daher ein berechtigtes Interesse an der vorzeitigen Entlassung abzulehnen.
Falls Sie also keinen vertraglichen Anspruch haben, oder alternativ der Vermieter nachweislich bereits einen der Nachmieter akzeptiert hatte, können Sie daher keinen Anspruch auf vorzeitige Beendigung des Mietvertrags geltend machen.
Ich bedaure, Ihnen kein anderes Ergebnis mitteilen zu können.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Mack
Rechtsanwalt
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