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Musik Streaming

6. November 2019 12:18 |
Preis: 40,00 € |

Internetrecht, Computerrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Guten Tag,
Ich wollte mal nachfragen ob man eine Straftat begeht wenn man Künstler ist und seine eigene Musik auf Spotify oder anderen Diensten in Dauerschleife „hört" um mehr Klicks zu bekommen und die damit verbundene Vergütung. Laut den AGBs der Dienste ist das Streaming mit Bots lediglich verboten und diese Musik wird gelöscht, aber wenn ich die Musik selbst ansteuere ist das kein Bot und demnach verstoße ich nicht gegen die AGBs.
Daher wollte ich mal ihre Fachmännische Meinung dazu einholen, ob dies eine Straftat ist und Illegal oder ob das Rechtlich in Ordnung wäre.

Mit freundlichen Grüßen

6. November 2019 | 13:32

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:

in den Spotify Nutzungsbedingungen heißt es dazu unter Ziff. 9.8 wie folgt:

"künstliche Erhöhung des Wiedergabezählers („Play Count") oder des Follower-Zählers („Follow Count") oder sonstige Manipulation der Dienste (i) durch Nutzung von Bots, Scripts oder andere automatisierte Prozesse, (ii) durch Gewährung oder Entgegennahme einer (finanziellen oder sonstigen) Gegenleistung oder (iii) auf andere Weise;"

Wenn Sie selbst Ihre Musik in Dauerschleife hören, fällt dies zumindest unter die Unterziffer iii "auf andere Weise". Damit liegt ein Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen vor. Dieser kann zu einer Sperre und zu Einfrierung des Guthabens führen.

Strafrechtlich käme ein Betrug nach § 263 StGB in Betracht. Voraussetzung dafür wäre aber zunächst eine Täuschung. Dies ist bereits fraglich, denn wenn Sie selbst mit Ihrem eigenen Account die Musik streamen, sollte es für Spotify ohne Weiteres feststellbar sein, dass die Aufrufe nur von Ihnen kamen. Somit dürfte eine Täuschung ausscheiden und die Strafbarkeit nach § 263 StGB besteht nicht. Andere Strafnormen kommen hier nicht in Betracht.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.

Mit freundlichen Grüßen
Alexander Dietrich
Rechtsanwalt


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