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Modell verwechselt, Käufer besteht auf Lieferung

11. Februar 2005 22:05 |
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Internetauktionen


FOlgende Problematik:
Bot im Internet bei Ebay mehrere Uhren aus dem Besitz meiner Mutter und mir zum Verkauf an. Unter anderem eine Jaeger-LeCoultre Reverso in Gold. Gemeint war jedoch gleiches Modell, jedoch in Stahl. Da sich beide Uhren in unserem Besitz befinden, habe ich die Uhren vertauscht. Die Goldene sollte jedoch nie verkauft werden. Nun besteht der Käufer auf die Goldene, beruft sich dabei auf den Kaufvertrag. Habe daraufhin dem Käufer per Post eine schriftliche Irrtumserklärung zukommen lassen, welche besagt, dass die Goldene Uhr nie zum Verkauf stand, sondern eine Verwechslung vorlag. Gekauft hat er diese per Sofortkauf-Option, jedoch galt auch dieser Preis der Stahluhr. Was kann man da machen?

Ich verstehe Ihre Schilderung der Auktion so, daß Sie im Text immer nur eine Jaeger-LeCoultre Reverso angeboten haben und das von Ihnen eingestellte Foto das Gold-Modell zeigt.

Wenn Sie nun nicht im Text darauf hingewiesen haben, daß es sich bei der zum Verkauf anstehenden Uhr um das Stahl-Modell handelt, ist der Kaufvertrag damit über das Gold-Modell zustande gekommen.

Sie haben dann jedoch die Möglichkeit, diesen Kaufvertrag wegen eines Erklärungsirrtums anzufechten, da Ihr Angebot nur wegen des vertauschten Bildes als Verkaufsangebot für die Gold-Uhr zu verstehen war und Sie eine solche Erklärung tatsächlich nicht abgeben wollten. Eine solche Anfechtung kann u.U. in Ihrem Schreiben an den Käufer gesehen werden. Folge einer solchen Anfechtung wäre, dass der Kaufvertrag damit wieder unwirksam wird. (Der Käufer hat zwar einen Anspruch gegen Sie auf Ersatz seiner Aufwendungen, aber die dürften bei eBay für den Käufer im Regelfall nicht gegeben sein.).

Ein solches Anfechtungsrecht steht Ihnen jedoch nur zu, wenn Sie tatsächlich nur die Fotos aus Versehen vertauscht haben. Haben Sie dagegen auch im Text das Gold-Modell erwähnt, läge nur ein unbeachtlicher Motivirrtum vor, der Sie nicht zur Anfechtung berechtigen würde.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben geholfen zu haben. Für Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Udo Meisen
Rechtsanwalt

Rückfrage vom Fragesteller 11. Februar 2005 | 22:22

Nun hatte ich leider gänzlich das Modell verwechselt. Sowohl im Bild als auch im Text. Überwiesen wurde der Betrag in Höhe von 2500,-€ auch schon, habe diesen jedoch zurückbuchen lassen. Der Käufer beharrt jedoch weiterhin auf dem Vertrag. ZU recht? Wenn ja, müsste ich ihm wirklich die Goldene zusenden, obwohl die 4000,-€ (zusätzlich zu den 2500,-) teurer wäre? Macht da eine Irrtumserklärung keinen Sinn? Dann schenke ich die Uhr lieber meinem Vater. Somit wäre ich dann wieder Uhrenlos.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 11. Februar 2005 | 22:54

Wenn Sie auch im Text das goldene Modell angeboten haben, kann man insoweit natürlich nur schwerlich von einer Verwechslung Stahl/Gold reden. Es wäre dann höchstens zu überlegen, ob Sie sich bei der Preisangabe vertan haben. Dies stände allerdings im Widerspruch zu Ihrem eigenen Schreiben an den Käufer, so daß ich keine Chance sehe, den Vertrag durch eine Irrtumsanfechtung wieder zu beseitigen.

Die Uhr Ihrem Vater zu schenken macht im übrigen auch keinen Sinn. Denn der Käufer könnte auf die Idee kommen, sich dann anderweitig mit einer Uhr dieses Modells einzudecken und Ihnen die Differenz zu dem mit Ihnen vereinbarten Kaufpreis in Rechnung stellen.

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