Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Frage unter Zugrundelegung Ihrer Angaben wie folgt:
Hier kommt es zunächst darauf an, ob ein Vertragsschluss erfolgt ist oder nicht.
Sie schreiben, dass Sie den Handyvertrag bestellt haben, insofern liegt durch die Annahme der Firma ein Vertragsschluss vor.
Unterzeichnen müssen Sie hierfür zunächst nichts, da derartige Verträge nicht schriftlich geschlossen werden müssen.
Grundsätzlich kommt es für einen fristgemäßen Widerruf darauf an, ob Sie eine Widerrufsbelehrung erhalten haben.
Sollten Sie keine erhalten haben, können Sie den Vertrag 12 Monate lang widerrufen.
Da Sie den Widerruf bereits erklärt haben, empfiehlt es sich, der Firma mit Einschreiben und Rückschein den Widerruf noch einmal unter Hinweis auf den bereits erteilten zuzusenden. Verlangen Sie eine Bestätigung Ihres Widerrufs.
Im Falle einer Klage wäre der Anbieter beweisbelastet, dafür, dass Sie belehrt und informiert wurden.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Viele Grüße!
Achtung Archiv
Diese Antwort ist vom 25. Juni 2020 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Jetzt eine neue Frage stellen
Diese Antwort ist vom 25. Juni 2020 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Jetzt eine neue Frage stellen
25. Juni 2020
|
15:54
Antwort
vonRechtsanwalt Andreas Wilke
Gisselberger Str. 47A
35037 Marburg
Tel: 06421-6977248
Tel: 01764-5636963
E-Mail:
Ergänzung vom Anwalt
25. Juni 2020 | 15:55
....so Sie ein Gerät erhalten haben, müssen Sie dies natürlich zurück senden....