Ist die o.g. Vereinbarung nun komplett hinfällig, da unser Vermieter jetzt die Kosten für das Materi
| 16.04.2010 18:01
| Preis:
***,00 € |
Sehr geehrte Rechtsanwälte,
wir sind Mieter einer Doppelhaushälfte und haben eine Heizungsanlage für Erdgas im Keller. Zusätzlich zum Mietvertrag haben wir folgende Vereinbarung: Da vom Vermieter kein Heizungswartungsvertrag gewünscht wird, übernimmt der Mieter bei Störungsfällen die anfallenden Anfahrt- und Reparaturkosten. Materialkosten werden vom Vermieter übernommen. Seit 2007 haben wir nun einen Heizungswartungsvertrag, den wir komplett selbst zahlen. Ist die o.g. Vereinbarung nun komplett hinfällig, da unser Vermieter jetzt die Kosten für das Material "Spezial Heizkesselreiniger" (genaue Bezeichnung in Rechnung) nicht übernimmt und auf unserer Nebenkostenabrechnung jetzt dieser Posten erscheint? Es gab schon eine Auseinandersetzung und unser Vermieter behauptet, es handelt sich hier auch nicht um Materialkosten. Kann er auch alle zukünftigen Materialkosten in Rechnung stellen? Das vermuten wir, weil er meint, dass unsere Vereinbarung komplett hinfällig ist.
Bewertung des Fragestellers
19.04.2010 | 09:28
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