Sehr geehrter Fragestellerin,
sehr geehrter Fragesteller,
im Hinblick auf die Kosten der Hofpflege und der Strom- und Gasversorgung können Sie sich im Wege der Belegeinsicht nach Erhalt der Abrechnung über die angefallenen Kosten informieren und dann Angebote von Drittanbietern einholen. Sind die abgerechneten Kosten im Verhältnis zu teuer, können Sie die Zahlung der Kosten des Drittanbieters übersteigenden Betrags unter Berufung auf einen Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot verweigern. Einen Anspruch auf die Beauftragung eines externen Dritten haben Sie nicht. Der Vermieter darf die Arbeiten selbst oder durch Freunde und Bekannte, auch eines Mieters erledigen, wenn die Arbeiten ordentlich gemacht werden und der Preis angemessen ist.
Bezüglich des Schrankes im Keller ist mitzuteilen, dass es in Ordnung ist, wenn einem Mieter mehr Fläche vermietet wird als dem anderen, z.B. auch ein vorhandener Garten. Im Hinblick auf die Blumenkübel im Hausflur kann der Vermieter sicherlich verlangen, dass die andere Mieterin diese entfernt, insbesondere auch wenn die Fluchtwege z.B. im Fall eines Feuers beeinträchtigt sind. Hier können Sie auf den Vermieter zugehen und Forderungen stellen.
Im Hinblick auf den von Ihnen angesprochenen Baumbeschnitt ist zu antworten, dass dieser nur gefordert werden kann, wenn die Fenster derart verdunkelt werden, dass Sie auch tagsüber das Licht einschalten müssen. Einen Anspruch auf eine bestimmte Aussicht hingegen haben Sie nicht, diese darf der Vermieter zuwachsen lassen, wenn Ihre Wohnung noch genug Licht bekommt.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler
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Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Sehr geehrte Rechtsanwältin,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Soweit alles klar. Nur bei dem Schrank bin ich anderer Meinung.
Hier wird ja nichts vermietet, sondern der Schrank steht im Kellervorraum, auf einer allgemein Fläche und gehört NUR der Mieterin.
Warum jedoch soll ich Nebenkosten tragen, die von der Mieterin durch Benutzung des Schranks, wie z.B. Stromkosten durch Lichtnutzung, verursacht werden ?
Das benachteiligt mich doch unangemessen.
Dann muss diese Mieterin eben auch mehr Nebenkosten bezahlen.
Oder ?
Gruss
Sehr geehrte Fragestellerin,
sehr geehrter Fragesteller,
die Benachteiligung durch den zusätzlichen Stromverbrauch dürfte hinzunehmen sein, da es sich letztlich um ganz geringe Beträge handeln dürfte. So kommt es ja auch etwa vor, dass einigen Wohnungen keinen Kellerraum zugeordnet ist, anderen schon. Es wird dann auch nicht angenommen, dass die Mieter ohne Keller Kürzungen in Bezug auf den Allgemeinstrom vornehmen können. Ich bedauere sehr, aber ich sehe dort keine Handhabe Ihrerseits.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Scheibeler