Sehr geehrter Fragestellerin,
bedauerlicherweise zitieren Sie die Klausel nur unvollständig, ggf. möchten Sie mir den Passus im Rahmen der Nachfragefunktion vollständig zitieren.
Es ist etwas befremdlich, dass in einem Mietvertrag aus 2012 auf den Verbraucherpreisindex mit Basisjahr 2005 verwiesen wird, obwohl es schon den mit Basisjahr 2010 gab. Ich vermute, dass hier ein altes Vertragformular verwendet wurde und die Mieterhöhung erst ab 2012 gerechnet werden soll. In 2012 war im Januar der Verbraucherpreisindex am geringsten mit 102,8 Punkten, eine Erhöhung von 10 v.H. würde voraussetzen, dass der Index bei 113,08 liegt. Im Oktober 2016 lag er bei 107,9, es ist wohl auch nicht zu rechnen, dass er bis Januar auf 113,08 steigt.
Ihr Vermieter ist also aufgrund der Klausel gar nicht berechtigt, die Miete zu erhöhen.
Wenn die Miete erhöht werden kann, vermute ich dass dies dann mindestens 10 % sind. Die entsprechenden Klauseln sind meist so formuliert, von Ihnen allerdings wie eingangs erläuert nicht vollständig zitiert. Die 10 % beziehen sich auf Kaltmiete und die naturgemäß auch die Umsatzsteuer. Ggf. soll die ung auch so hoch sein wie der prozentuale Anstieg des Verbraucherpreisindexes und kann dann ggf. sogar mehr 10 % betragen, wenn der Index irgendwann einmal mehr als 10 % steigt.
Mit freundlichen Grüßen