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Mietkaution ausgegeben

15. Dezember 2020 19:04 |
Preis: 45,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Zusammenfassung

Wie bekomme ich die Mietkaution wieder, wenn ich den Verdacht habe, dass der Vermieter sie ausgegeben hat?

Der Vermieter kann nur innerhalb der ersten 6 Monate nach Auszug Schäden geltend machen und mit der Mietsicherheit aufrechnen, danach verjährt dieser Anspruch. Sie sollten nach Ablauf von 6 Monaten den Vermieter zur vollen Rückzahlung der Kaution innerhalb von zwei Wochen auffordern. Sollte dies nicht geschehen, können Sie zivilrechtlich die Zahlung verlangen und Strafanzeige wegen Untreue stellen.

Guten Abend, mein Vermieter hat unsere Mietkaution verzockt das hat er uns so ins Gesicht gesagt , bei der Abnahme der Wohnung im Sommer 2020 gab es kein abnahmeprotokoll da er angeblich keine Zeit hatte jetzt wo ich die Mietkaution zurück fordere kommt er mit angeblichen Schäden in der Wohnung die er von der Kaution abziehen will unter anderem das wir schlecht gestrichen hätten beim Auszug das wir die Wohnung im katastrophalen Zustand hinterlassen hätten was alles gar nicht stimmt wir waren am letzten Tag 12 Std am putzen und an machen und am Tun ! Was kann ich jetzt machen ?
Ein Treuehandkonto gibt es wohl nicht bei ihn da das Geld ja ausgegeben wurde von ihm er selber hat jetzt keine Kohle um uns das zurück zugeben

15. Dezember 2020 | 19:34

Antwort

von


(3567)
Schwarzer Bär 4
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Sehr geehrter Fragesteller,

Zivilrechtlich hat der Vermieter keinerlei Anspruch auf einen Schadensersatz Anspruch, dieser verjährt innerhalb von sechs Monaten nach Rückgabe der Mietsache. Ich gehe davon aus, dass diese Frist bereits ausgelaufen ist. Der Vermieter müsste in dieser Zeit die Mängel konkret auflisten und konkret auch mit der Mietsicherheit aufrechnen. Hiervon gehe ich derzeit nicht aus. Ich würde daher noch die Frist von sechs Monaten abwarten, um ihn dann aufzufordern, die volle Mietsicherheit innerhalb von zwei Wochen zu überweisen. Tut er dies nicht, könnten Sie zum einen eine Strafanzeige wegen Untreue stellen und zum anderen ihm gerichtlich zur Zahlung verklagen.

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir für Sie eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.

Über eine ggf. positive Bewertung auf dieser Plattform würde ich mich freuen.
Falls vorhanden gerne auch über Google: https://g.page/RechtsanwaltHoffmeyer/review?rc

Mit freundlichen Grüßen


Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt


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