Sehr geehrter Ratsuchender,
gern beantworte ich Ihre Frage aufgrund der von Ihnen getätigten Angaben wie folgt.
Da keine Miete vereinbart ist und Mietzinsen auch nicht geleistet werden, haben Sie auch keine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in Deutschland, die der Einkommensteuer unterfallen.
So derartige Einkünfte bei Wohnsitz im EU Ausland in Deutschland anfielen, wären diese in Deutschland beschränkt steuerbar und würden sich NICHT progressiv auf die sonstigen Einkünfte am ausländischen Wohnsitz auswirken (vgl. § 32b Abs. 1 S. 2 Nr. 3 EStG).
Ein Risiko könnte hier bestehen hinsichtlich des kostenfreien Überlassens Ihrer Wohnung an die Eltern im Rahmen einer Schenkungssteuer. In diesem Zusammenhang möchte ich auf einen Artikel eines Kollegen aufmerksam machen…
https://www.dierkespartnerblog.de/unentgeltliche-wohnungsueberlassung-schenkungsteuer-ohne-schenkung/
Hier finden Sie die Entscheidung des FG Rheinland-Pfalz https://u.pcloud.link/publink/show?code=XZxU89XZmku6QvlPFG8r86fzYh2KsRYpR4GX
Ich hoffe Ihre Fragen beantwortet zu haben und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Wehle
Rechtsanwalt /Aachen
26. Mai 2021
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12:35
Antwort
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