Meine Schwiegermutter muss in ein Pflegeheim, die Kosten übersteigen Ihre Rente und das noch vorhand
11.01.2009 12:09
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Sehr geehrte Rechtsanwälte,
meine Schwiegermutter muss in ein Pflegeheim, die Kosten übersteigen Ihre Rente und das noch vorhandene Vermögen wird schnell aufgezehrt sein. Mich interessiert, inwieweit meine Frau und ich aufkommen müssen. Unsere Einkommens- und Vermögenssituation ist wie folgt:
- verheiratet, kein Ehevertrag, keine Gütertrennung
- eine gemeinsame Tochter
- bei einem an sich recht hohen gemeinsamen Einkommens haben wir durch Versicherungen (2xPKV, Rente, Haus...), KiTa für die Tochter etc. hohe monatliche Belastungen
- Ende 2007 Eigenheim gekauft, dadurch Darlehensschulden, die das Restguthaben (Sparverträge) vielfach übersteigen
- wir besitzen drei langfristige, fondsgebundene Sparverträge mit Fälligkeiten 2013, 2021 und 2037, mit denen wir entweder Darlehensanteile für das Haus ablösen wollen, oder die wir für die Altersvorsorge planen. Die Sparverträge sind nicht direkt erkennbar in die Finanzierung eingebaut (keine Bausparverträge, Fälligkeiten stimmen nicht exakt mit Darlehensende überein). Die Sparverträge wurden vor Eheschliessung begonnen und laufen nominell entweder auf meine Frau oder auf mich.
- wir besitzen und besparen zusätzlich betriebliche und private Rentenversicherungen und insgesamt beträgt das durch Renten/Lebensversicherungen und Sparverträge zurückgestellte Kapital mehr als 5% des Bruttoeinkommens
KONKRET MEINE FRAGEN:
1) Gehen unsere Darlehensschulden in die Unterhaltsberechnung ein?
2) Wie kann ich erreichen, dass unsere realen monatlichen Kosten berücksichtigt werden, statt dass aus dem Einkommen eine zumutbare Belastung, (weitgehend) ungeachtet der tatsächlichen Ausgaben, errechnet wird?
3) Zählt bei unserer Eheform das gemeinsame Einkommen oder individuell das meiner Frau, und dann evtl. ebenso nur individuell die Sparverträge, die auf den Namen meiner Frau laufen? Anders gesagt: muss ich als Schwiegersohn zahlen?
4) Müssen wir Sparverträge vor Fälligkeit auflösen, da sie "Guthaben" darstellen? Müssen wir Ansparungen stoppen, da die Rückstellungen mehr als 5% betragen?
5) Können wir durch Überschreiben von Vermögensteilen, z.B. auf unsere Tochter, Geld retten?
Ich vermute, dass ich sobald es ernst wird, einen Anwalt persönlich hinzuziehen muss. Von dieser Anfrage und Ihrer Antwort erwarte ich einen ersten Überblick bzgl. meiner Detailfragen. Weiterhin bin ich für jeden Hinweis dankbar, der mir hilft, zum jetzigen Zeitpunkt vor der Antragstellung auf Beihilfe oder Einweisung der Schwiegermutter, unser weiteres Verhalten zu optimieren.
Im Voraus vielen Dank für Ihre Antwort!