Sehr geehrte Damen und Herren,
gerne beantworte ich ihre Anfrage wie folgt :
Grundsätzlich sind Gnadengesuche nur im Ausnahmefalle erfolgreich. Auf ihre Argumente möchte ich wie folgt kurz eingehen.
- Der Umstand die Strafe aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht antreten zu müssen, sehe ich in einer ersten Einschätzung in ihrem Fall nicht. Nur aufgrund der Tatsache, dass Sie Rollstuhlfahrer sind, begründet dies keinen Antrag auf Aussetzung des Vollzuges.
- Auch der Umstand das ihre Familie einen Wohnungswechsel vollziehen müsste, rechtfertigt für sich alleine keine Aussetzung des Vollzuges.
- Auch ihr Argument, dass die Möglichkeit ihre Familie zu besuchen möglicherweise eingeschränkt werden könnte, ist viel zu vage um einen Vollzug ernsthaft in Frage zu stellen.
- Auch ihre Argumentation dass Sie ihr Gewerbe einstellen müssten, ist letztlich für den Vollzug irrelevant.
Ich bedaure ihnen daher mitzuteilen, dass ein Gnadengesuch allein mit diesen Argumenten kaum Aussicht auf Erfolg haben wird.
Der Sinn der Strafe ist es nunmal eben auch, den Verurteilten zu treffen. Eine außergerwöhnliche persönliche Härte kann ich ihren bisherigen Ausführungen nicht entnehmen. Insbesondere stellt eine Pflegeanstalt grundsätzlich auch die für Sie notwendige Pflege bereit.
Trotz der geringen Erfolgsaussichten empfehle ich Ihnen dennoch alles zu probieren und ein entsprechendes Gnadengesuch aufzusetzen. Wichtig für einen theoretischen Erfolg eines Gnadengesuches ist es, dass Sie mit ihrem Gesuch darlegen können, dass von ihnen weder die Gefahr weiterer Straftaten ausgeht, noch dass ein Vollzug der Freiheitsstrafe auftgrund der Schwere der Tat erforderlich ist.
Zeigen Sie in ihrem Gnadengesuch somit, dass Sie die begangenen Taten bereuen und zeigen Sie Argumente warum die Strafvollzugsbehörden davon ausgehen sollen, das ein Vollzug der Freiheitsstrafe in ihrem Fall nicht notwendig ist.
Zusätzlich dazu können SIe dann auch auf ihre persönlich Härte zu sprechen kommen.
Abschließend kann ich Ihnen dennoch leider nur mitteilen, dass die Erfolgsaussichten eines Gnadengesuches grundsätzlich als gering einzustufen sind, sie es aber selbstverständlich dennoch probieren können.
Bitte haben Sie dafür Verständnis das im Rahmen dieser Erstberatungsplattform nur eine erste Einschätzung ihrer Anfrage möglich ist und insbesondere das Hinzukommen bisher nicht genannter Umstände zu einer anderen rechtlichen Beurteilung führen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Holger Hafer
(Rechtsanwalt)
- Jetzt Frage stellen
- So funktioniert es
-
Topthemen
- Alle Rechtsgebiete
- Anwaltsrecht & Gebührenrecht & Verfahrensrecht
- Arbeitsrecht
- Ärger und Probleme mit Firmen
- Ausländerrecht
- Baurecht & Architektenrecht
- Datenschutzrecht
- Erbrecht
- Familienrecht
- Generelle Themen
- Gesellschaftsrecht
- Grundrechte
- Hauskauf & Immobilien & Grundstücke
- Inkasso & Mahnungen
- Insolvenzrecht
- Internationales Recht
- Internetauktionen
- Internetrecht & Computerrecht
- Kaufrecht
- Kredite
- Medienrecht
- Medizinrecht
- Mietrecht & Wohnungseigentum
- Nachbarschaftsrecht
- Reiserecht
- Schadensersatz
- Schule & Hochschule & Prüfungen
- Sozialrecht
- Sozialversicherungsrecht
- Steuerrecht
- Strafrecht
- Tierrecht & Tierkaufrecht
- Transportrecht & Speditionsrecht
- Urheberrecht & Markenrecht & Patentrecht
- Vereinsrecht
- Verkehrsrecht
- Versicherungsrecht & Privatversicherungsrecht
- Vertragsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wirtschaftsrecht & Bankrecht & Wettbewerbsrecht
- Zwangsvollstreckung & Zwangsversteigerung
- Anwälte