Sehr geehrter Ratsuchender,
basierend auf Ihren Angaben gehe ich davon aus, daß Sie Rechnungsteller sind, also die Rechnung von Ihnen in Ihrem Namen erstellt wird und Sie kein Kleinunternehmer sind.
Dann liegt ein sogenanntes Reihengeschäft vor, bei dem auf die Stellung der Rechnung abzustellen ist. Vorliegend würde ein deutscher Unternehmer an eine deutsche Privatperson eine Rechnung stellen und daher eine Lieferung bzw. sonstige Leistung zwischen diesen Personen vorliegen. Die Rechnung müßte dann Umsatzsteuer ausweisen.
Bitte beachten Sie unbedingt, daß die Beurteilung steuerlicher Sachverhalte extrem von dem Einzelfall abhängt und dementsprechend nicht oder nur sehr schwer verallgemeinert werden kann. Ich rate Ihnen daher dringend, Ihr Geschäftsmodell umfassend von einem Rechtsanwalt begutachten zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen,
RA R. Weber
Antwort
vonRechtsanwalt Robert Weber
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Wenn ich einfach Mehrwertssteuer ausweise und die an das Finanzamt abführe, kann eigentlich nichts schiefgehen oder?
Eine teure Anwaltliche Beratung kann ich mir momentan noch nicht leisten.
MfG
T. F.
Sehr geehrter Ratsuchender,
diese Frage ist leider eine Zusatzfrage, so daß es mir leider nicht möglich ist, diese zu beantworten.
Mit freundlichen Grüßen,
RA R. Weber