Sehr geehrter Fragesteller,
auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
1. Die Versteuerung hängt grundsätzlich nicht davon ab, ob Sie sich das Geld überweisen oder nicht.
Nach Ihren Angaben sind Sie in Deutschland ansässig und haben in Vietnam, also in einem anderen Land, eine Immobilie verkauft.
Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Vietnam kann der Gewinn aus dem Verkauf der Wohnung im anderen Land auch in Deutschland besteuert werden. Dabei wird das nach deutschem Steuerrecht beurteilt, ob der Gewinn zu versteuern ist. Es kann sich in Deutschland Steuerfreiheit ergeben, wenn Sie die Immobilie selbst genutzt haben oder lange Zeit Eigentümerin waren.
2. Die Gebühren für diese Transaktion sind bei der durchführenden Bank zu erfragen. Üblicherweise wird für SWIFT-Transaktionen die Gebührenaufteilung "SHARE" verwendet. Das bedeutet, dass Sender und Empfänger die Gebühren tragen. Sie könnte, wenn Sie selbst die Überweisende sind, auch überlegen ob einer "OUR" Aufteilung Sinnvoll wäre. Dort würden die Gebühren vorerst höher erscheinen, damit kann aber sicher gestellt werden, dass der vollständige Betrag dann in Deutschland auf dem Konto gut geschrieben wird.
Sie sollten außerdem auf jeden Fall prüfen, ob in der konkreten Konstellation eine Meldung nach der Außenwirtschaftsverordnung erforderlich ist. Weitere Informationen dazu finden Sie unter dem folgenden Link:
https://www.bundesbank.de/resource/blob/611818/91551718a7066e282189b917027a4b8b/mL/faqs-zur-awv-zahlungsmeldungen-data.pdf
Bei einem Betrag von mehr als 10.000 Euro müssen Sie außerdem damit rechnen, dass die Bank in Deutschland nachfragt woher das Geld stammt. Sie können dann mitteilen, dass das Geld aus dem Verkauf der Wohnung stammt.
3. Sie müssen beim ALG I grundsätzlich keine Angaben zum Vermögen machen. Bei ALG II bzw. Hartz IV müssen Sie Ihr Vermögen angeben. Ob Sie das Geld auf einem inländischen oder ausländischen Konto haben spielt dafür aber keine Rolle. Sie müssen das Vermögen dann immer angeben. Die Möglichkeiten über Behördenanfragen Ihr Vermögen zu überprüfen sind allerdings deutlich größer, wenn das Geld auf einem Konto in Deutschland oder der EU. Angeben müssen Sie das Geld aber im Fall von Hartz IV grundsätzlich immer.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwältin-
Antwort
vonRechtsanwältin Sonja Stadler
Wichlinghauser Markt 5
42277 Wuppertal
Tel: 0202 697 599 16
E-Mail:
"Es kann sich in Deutschland Steuerfreiheit ergeben, wenn Sie die Immobilie selbst genutzt haben oder lange Zeit Eigentümerin waren."
=>bei diesem Punkt möchte Ich noch fragen: Wie lange ist die Zeit als "lang" betrachtet werden?
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne nehme ich noch ergänzend Stellung:
Für diese Frage kommt es darauf an, ob Sie die Immobilie selbst genutzt haben oder ob nur fremde darin gewohnt haben.
Schreiben Sie mir dazu gerne eine E-Mail an die hinterlegte E-Mail-Adresse.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwältin-
Sehr geehrter Fragesteller,
lassen Sie mich bitte noch meine Antwort ergänzen:
Sie müssen für das Geld aus dem Hausverkauf nur in Thailand Steuern zahlen, nicht in Deutschland. Egal wie lange Sie Eigentümerin waren.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwältin-